Nach einem Integrationskurs

Was ist das?

Menschen, die mit einer Aufenthaltsgenehmigung für längere Zeit in die Niederlande kommen, müssen die niederländische Sprache lernen und wissen, wie die Gesellschaft funktioniert. Wenn diese Menschen weiterhin in den Niederlanden leben und arbeiten wollen, müssen sie sich integrieren.

Um nachzuweisen, dass sie die Sprache beherrschen und wissen, wie die niederländische Gesellschaft funktioniert, legen Neuankömmlinge eine obligatorische Integrationsprüfung ab. Die Integrationsprüfung besteht aus sechs Teilen: Schreiben, Lesen, Sprechen, Hören, Kenntnisse der niederländischen Gesellschaft und Orientierung auf dem niederländischen Arbeitsmarkt sowie eine Teilnahmeerklärung. Wenn eine Person alle Teile besteht, ist sie integriert und erhält ein Integrationsdiplom.

Wie funktioniert das?

Menschen, die sich integrieren müssen, sind verpflichtet, sich zu integrieren. Es gibt Regelungen für Menschen, die sich integrieren müssen. Diese Regelungen sind nicht für alle gleich. Die Integrationspflichtigen werden in 3 Gruppen eingeteilt: Neuankömmlinge, Alteingesessene und geistige Führer.

Sie sind ein Neuankömmling, wenn Sie:

  • Hat keinen niederländischen Reisepass,
  • sind zwischen 16 und 65 Jahre alt
  • und nach dem 1. Januar 2007 in die Niederlande gezogen sind

Sie sind auch ein Neuankömmling, wenn Sie:

  • Hat keinen niederländischen Reisepass,
  • sind zwischen 16 und 65 Jahre alt,
  • und Sie waren am 31. Dezember 2006 ein Neuankömmling nach dem alten Gesetz zur Integration von Neuankömmlingen. Das bedeutet, dass Sie bereits vor dem 1. Januar 2007 einen Antrag auf Integration bei der Gemeinde gestellt haben oder am 31. Dezember 2006 bereits einen Integrationskurs besucht haben.

Sie sind Veteran, wenn Sie:

  • Hat keinen niederländischen Reisepass,
  • sind zwischen 16 und 65 Jahre alt,
  • bereits vor dem 1. Januar 2007 in den Niederlanden gewohnt haben,
  • weniger als acht Jahre in den Niederlanden gewohnt haben, als Sie der Schulpflicht unterlagen (in den Niederlanden ist jeder zwischen 5 und 17 Jahren schulpflichtig. Er oder sie muss dann zur Schule gehen),
  • und keine Diplome haben, die zeigen, dass Sie die niederländische Sprache und die Niederlande gut kennen.

Sie sind Seelsorger, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die mit einer Religion oder Kirche zu tun hat. Beispiele für geistliche Amtsträger sind:

  • Pfarrer oder Seelsorger (z. B. Imam, Pastor, Krankenhausseelsorger, Rabbiner, Pandit)
  • Seelsorgerin
  • Religionslehrer
  • Philosophie-Lehrer
  • humanistischer Berater
  • Missionar
  • (Wenden Sie sich an die Kirche, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein geistlicher Amtsträger sind)

Asylbewerber müssen sich nicht integrieren. Tatsächlich dürfen sie sich nicht einmal integrieren, solange sie sich im Asylverfahren befinden. Sobald sie als Flüchtlinge anerkannt sind und in den Niederlanden bleiben dürfen, müssen sie sich integrieren. Flüchtlinge, die seit 2013 integrationspflichtig sind, sind selbst für ihre Integration verantwortlich.

Sie zahlen den Kurs und die Prüfung zur Integration in die Gesellschaft selbst. Sie können den Integrationskurs und die Prüfung nicht bezahlen? Sie können sich über Duo (Dienst Uitvoering Onderwijs) Geld leihen. Sind Sie nicht in der Lage, die Prüfung zu bestehen? Dann können Sie darum bitten, die Prüfung nicht abzulegen.

Sind Sie integrationspflichtig und haben Sie nach dem 1. Januar 2013 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? Dann können Sie Ihre Fragen an die Exekutivagentur für BildungDuo) über die Website www.inburgeren.nl oder über das Bürgertelefon für Integration, Tel.: 050 5999 600, stellen.

Haben Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis vor dem 1. Januar 2013 erhalten oder sind Sie nicht integrationspflichtig? Dann wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder an das Bureau Integratie Impuls Kerkrade. Impuls trägt zur erfolgreichen Integration von Neuankömmlingen in Kerkrade bei. Sie können sich an Impuls wenden, um Unterricht oder Programme über die niederländische Gesellschaft zu erhalten und um individuelle Unterstützung bei Ihrem Integrationsprogramm zu bekommen.

Wie lange dauert es?

Haben Sie bereits eine Integrationsprüfung im Ausland abgelegt? Dann müssen Sie innerhalb von 3,5 Jahren Ihre Integrationsprüfung in den Niederlanden ablegen.

Haben Sie Ihre Integrationsprüfung im Ausland noch nicht abgelegt? Dann müssen Sie innerhalb von 5 Jahren Ihre Integrationsprüfung in den Niederlanden ablegen.

Wenn Sie die Prüfung zur bürgerlichen Integration nicht bestehen, müssen Sie sie wiederholen. Sie legen die Prüfung so oft ab, bis Sie sie bestehen. Bis dahin erhalten Sie keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie nicht ausreichend mitarbeiten und deshalb die Prüfung nicht bestehen, kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen.

Zusätzliche Informationen

Örtliche Vorschriften :

Verordnung zum Integrationsgesetz

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