Integration
Was ist das?
Niederländisch zu lernen ist Teil der staatsbürgerlichen Integration. Und Sie müssen lernen, wie die Niederländer leben und arbeiten. Danach legen Sie die Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration ab. Wenn Sie die Prüfung bestehen, sind Sie integriert. Wenn Sie in die Niederlande kommen, tun Sie gut daran, schnell die Sprache zu lernen, die niederländischen Sitten und Gebräuche kennen zu lernen und die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln zu verstehen. Dann werden Sie sich schneller zurechtfinden und sich willkommen fühlen. Sie werden dann Teil der niederländischen Gesellschaft. Das nennt man Integration.
Der Erfolg Ihrer Integration muss weitgehend auf Ihrer eigenen Initiative beruhen. Darüber hinaus erlegt die niederländische Regierung den Neuankömmlingen Verpflichtungen auf. Die Verpflichtung zur Integration beginnt, sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie erfüllen diese Verpflichtung, wenn Sie die Teilnahmeerklärung unterzeichnet und das Inburgeringsexamen bestanden haben.
Wie funktioniert das?
Obligatorische Integration
Sind Sie verpflichtet, sich zu integrieren? Wenn ja, erhalten Sie ein Schreiben vom Dienst Uitvoering OnderwijsDuo). In diesem Schreiben steht, ab wann Sie sich integrieren müssen. Sie haben 3 Jahre Zeit, sich zu integrieren. Das ist die Eingliederungsfrist.
Haben Sie den Brief nicht mehr? In Mijn Inburgering können Sie sehen, ab wann Sie sich integrieren müssen.
Mussten Sie vor dem 1. Januar 2013 mit der staatsbürgerlichen Integration beginnen? Dann ist diese Seite nichts für Sie. Fragen Sie die Gemeinde, was Sie tun müssen. Wie kann ich mich integrieren? Sie können sich auf verschiedene Weise integrieren.
- Sie können eine Integrationsprüfung ablegen. Sie müssen diese Prüfung innerhalb von 3 Jahren ablegen.
- Sie können eine staatliche Prüfung in Niederländisch als Zweitsprache (NT2) ablegen. Zum Beispiel, wenn Sie in Ihrem Heimatland eine gute Ausbildung genossen haben. Oder wenn Sie nach der Grundschule (einige Jahre lang) eine weiterführende Schule besucht haben.
- Sie können eine Berufsausbildung absolvieren. Wenn Sie die Prüfungen für den mittleren Bildungsabschluss (mbo) ablegen und ein Diplom erhalten, müssen Sie keine Integrationsprüfung ablegen.
Suche nach Integrationskursen
Sie sind für die Auswahl einer Schule oder eines Kurses für Ihre bürgerschaftliche Integration verantwortlich. Auf der Website von Blik op Werk www.ikwilinburgeren.nl können Sie Schulen in Ihrer Nähe finden. Blik op Werk ist ein Qualitätssiegel, das die Qualität der Schule angibt. Sie können pro Schule überprüfen, wie zufrieden die Schüler sind, wie viele Schüler ihre Prüfungen bestanden haben und was eine Unterrichtsstunde kostet. Wenn Sie sich für eine Schule mit dem Blik op Werk-Gütesiegel entscheiden, können Sie ein Darlehen bei Duo beantragen. Mit diesem Kredit können Sie die Kosten für den Integrationskurs und die Prüfungen bezahlen.
Integrationsfrist
Um alle Prüfungen zu bestehen, haben Sie drei Jahre Zeit, oder fünf Jahre, wenn Sie zuerst alphabetisieren müssen (Lesen und Schreiben in niederländischer Schrift lernen). Das ist die sogenannte Integrationszeit. Wenn Sie alle Prüfungen rechtzeitig bestehen und eine Asylgenehmigung haben, müssen Sie das Darlehen Duo nicht zurückzahlen. Das Bestehen der Integrationsprüfung ist auch wichtig, wenn Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder einen niederländischen Pass beantragen wollen. Wenn Sie die Prüfungen nicht innerhalb der Zeitspanne ablegen - und auch keinen triftigen Grund dafür haben - können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 1250 Euro belegt werden.
Verlängerung des Integrationszeitraums
Wenn Sie nach 300 Unterrichtsstunden der Meinung sind, dass Sie mehr als drei Jahre brauchen, um Ihre Prüfungen zu bestehen, können Sie manchmal eine Verlängerung der Integrationszeit bekommen. Diese müssen Sie bei Duo beantragen. Die Gemeinde, Impuls oder Ihre Sprachschule können Ihnen dabei helfen.
Was sollte ich tun?
Zusätzliche Informationen
Niederländisch zum Selbststudium und zusätzliche Übungen
Die Teilnahme an einem Niederländisch-Sprachkurs ist nicht obligatorisch. Aber für Ihre Integration ist es wichtig, die Sprache viel zu üben. Außerdem müssen Sie der Stadtverwaltung zeigen, dass Sie sich aktiv um das Erlernen der Sprache bemühen. Wenn Sie die Sprache selbst üben wollen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- In der Bibliothek (in Zusammenarbeit mit dem Taalhuis) können Sie die niederländische Sprache üben, aber auch Leute treffen und andere Aktivitäten genießen, die zu Ihrer Integration beitragen;
- Workshops, die von der Gemeinde und/oder Impuls durchgeführt werden;
- Ein Sprachcoach von Impuls kann Sie dabei unterstützen;
- Sie selbst können Nachbarn oder Bekannte bitten, regelmäßig Niederländisch zu üben;
- Sie können Freiwilligenarbeit leisten; Sie sammeln Arbeitserfahrung und lernen die Sprache.
Erklärung zur Teilnahme
Werte und Normen unterscheiden sich von Land zu Land. Als Neuankömmling in den Niederlanden werden Sie sich mit niederländischen Werten und Normen auseinandersetzen müssen, die sich oft von dem unterscheiden, was Sie gewohnt sind. In der niederländischen Verfassung und anderen Gesetzen sind Werte und Normen festgelegt, z. B.:
- die Freiheit des Glaubens und der Meinungsäußerung;
- Alle Menschen sind gleich, egal ob sie männlich, weiblich, heterosexuell, schwul, lesbisch oder transsexuell sind;
- Sie sollten nicht diskriminieren und andere sollten Sie nicht diskriminieren;
- Sie können entscheiden, wen Sie heiraten.
Diese Themen werden in einem oder mehreren Workshops im Rahmen der Teilnahmeerklärung besprochen. Sie müssen dafür nicht Ihre eigene Schule finden; Sie erhalten eine Einladung von der Gemeinde oder der Person, die die Workshops durchführt. Am Ende dieser Unterrichtsstunden unterschreiben Sie die Teilnahmeerklärung. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis geschehen. Die Teilnahmeerklärung ist ein obligatorischer Bestandteil des Prozesses der staatsbürgerlichen Integration. Wenn Sie einen regulären Aufenthaltstitel haben, müssen Sie dafür 150 EUR bezahlen; wenn Sie einen Asylaufenthaltstitel haben, zahlt die Gemeinde.