Unterlassungsanordnung bei häuslicher Gewalt
Was ist das?
Bei häuslicher Gewalt oder ernsthafter Bedrohung durch häusliche Gewalt kann der Bürgermeister eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieses Verbot sieht eine Bedenkzeit vor, in der die Hilfeleistung eingeleitet wird. Während der einstweiligen Verfügung darf der Täter 10 Tage lang weder das Haus betreten noch Kontakt zu den Bewohnern des Hauses haben. Das Verbot kann auf 28 Tage verlängert werden.
Häusliche Gewalt umfasst:
- körperliche Gewalt
- Kindesmissbrauch
- sexueller Missbrauch
- Vernachlässigung
- Bedrohung
- Stalking
- Ehrenmord
Wenn Sie Opfer von Gewalt durch einen (ehemaligen) Partner, ein Familienmitglied, einen Verwandten oder einen Freund der Familie geworden sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei.
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