Unterlassungsanordnung bei häuslicher Gewalt

Was ist das?

Bei häuslicher Gewalt oder ernsthafter Bedrohung durch häusliche Gewalt kann der Bürgermeister eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieses Verbot sieht eine Bedenkzeit vor, in der die Hilfeleistung eingeleitet wird. Während der einstweiligen Verfügung darf der Täter 10 Tage lang weder das Haus betreten noch Kontakt zu den Bewohnern des Hauses haben. Das Verbot kann auf 28 Tage verlängert werden.

Häusliche Gewalt umfasst:

  • körperliche Gewalt
  • Kindesmissbrauch
  • sexueller Missbrauch
  • Vernachlässigung
  • Bedrohung
  • Stalking
  • Ehrenmord

Wenn Sie Opfer von Gewalt durch einen (ehemaligen) Partner, ein Familienmitglied, einen Verwandten oder einen Freund der Familie geworden sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei.

Wie funktioniert das?

Sobald der Bürgermeister eine einstweilige Verfügung erlassen hat:

  • der Täter muss das Haus sofort verlassen
  • der Täter darf keinen Kontakt zu den Personen im Haus haben (z. B. zum Partner und zu den Kindern)
  • der Täter darf das Haus oder die Nähe des Hauses nicht betreten
  • der Straftäter muss dem Bürgermeister mitteilen, wie und wo er zu erreichen ist

Kommt der Täter der einstweiligen Verfügung nicht nach? Dann droht ihm oder ihr eine Gefängnisstrafe oder gemeinnützige Arbeit.

Ende der einstweiligen Verfügung

Der Bürgermeister kann die einstweilige Verfügung jederzeit aufheben. Gründe dafür können sein:

  • Die Bedrohung des Opfers ist verschwunden.
  • Der Straftäter stimmt der angebotenen Hilfe zu.

Was sollte ich tun?

  • Melden Sie häusliche Gewalt so schnell wie möglich bei der Polizei. Opfer, Zeugen, Nachbarn, Freunde oder Verwandte können dies tun.
  • Die Rijksoverheid bietet Informationen über häusliche Gewalt, wie man häusliche Gewalt erkennt und wie man sie meldet.

Zusätzliche Informationen

Häusliche Gewalt kann in vielen Formen auftreten, z. B. als körperliche Misshandlung. Auch Kindesmissbrauch, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und Drohungen (Stalking) sind Formen der häuslichen Gewalt. Das Gleiche gilt für Gewalt aus Gründen der Ehre.

Häusliche Gewalt wird von einer Person aus dem häuslichen Umfeld des Opfers ausgeübt. Das kann zum Beispiel der (Ex-)Partner, ein Familienangehöriger oder ein Freund der Familie sein.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.

Feedback geben 

Kontakt aufnehmen