Beantragung eines Grabes auf einem städtischen Friedhof
Was ist das?
Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, können Sie ihn auf einem kommunalen oder privaten Friedhof beerdigen. Wenn Sie sich für einen kommunalen Friedhof entscheiden, beantragen Sie bei der Gemeinde ein Grab. Der Bestattungsunternehmer kann dies für Sie erledigen.
In Kerkrade gibt es lokale und kommunale Friedhöfe. Für Informationen über lokale Friedhöfe sollten Sie sich an die Verwaltung des jeweiligen Friedhofs wenden. Die kommunalen Friedhöfe sind: Bleijerheide, Chevremont, Hambos, Holz, Kaalheide und Kerkrade-Kom.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung unter der allgemeinen Nummer 14 045.
Wie funktioniert das?
Sie können Ihren Angehörigen auf einem kommunalen Friedhof bestatten, wenn Sie Grabgebühren an die Gemeinde zahlen. Das bedeutet, dass Sie das Grab für einen bestimmten Zeitraum mieten. Sie können diesen Zeitraum jederzeit verlängern.
Wenn Sie das Grab mieten, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer des Grabes. Sie entscheiden dann, wer darin beigesetzt werden kann. Fragen Sie den Bestattungsunternehmer, wie viele Personen in dem Grab bestattet werden können.
Was sollte ich tun?
Der Bestattungsunternehmer kann bei der Gemeinde ein Grab beantragen. Sie können dies auch selbst tun.
Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Informationen bei:
- Name, Geburtsdatum und -ort der verstorbenen Person
- das Datum und den Ort des Todes
- das Datum der Beerdigung
- wie lange Sie das Grab mieten möchten (z. B. zehn, zwanzig oder dreißig Jahre)
- Grabdaten (Lage des Grabes usw.)
Verzicht auf das Grab
Wenn die Pachtperiode noch läuft und Sie das Grab nicht mehr wollen, können Sie darauf verzichten. Dazu reichen Sie bei der Gemeinde eine Verzichtserklärung ein.
Überführung des Grabes
Ist der Grabnutzungsberechtigte verstorben, können Sie das Grab auf ein Familienmitglied übertragen. Tun Sie dies innerhalb eines Jahres nach dem Tod des rechtmäßigen Eigentümers.
Was kostet das?
Die Kosten für eine Genehmigung zum Anbringen oder Erneuern eines Grabzeichens: 93,00 €.
Die Kosten für ein Grab betragen:
- für einen Zeitraum von 20 Jahren: € 1.163,00
- für einen Zeitraum von 30 Jahren: € 1.497,00
Wenn Sie das Grab verlängern möchten, sind die Kosten:
- für einen Zeitraum von 10 Jahren: 667,00 €.
- für einen Zeitraum von 20 Jahren: € 1.156,00
Die Kosten für ein Grab für Kinder unter 12 Jahren betragen:
- für einen Zeitraum von 20 Jahren: € 704,00
- für einen Zeitraum von 30 Jahren: € 904,00
Wenn Sie dieses Grab verlängern möchten, fallen die folgenden Kosten an:
- für einen Zeitraum von 10 Jahren: € 396,00
- für einen Zeitraum von 20 Jahren: € 701,00
Die Gebühr für die Beisetzung in einem Urnengrab von bis zu zwei Ascheboxen oder Urnen beträgt:
- für einen Zeitraum von 20 Jahren: € 838,00
- für einen Zeitraum von 30 Jahren: € 1.123,00
Wenn Sie den Zeitraum verlängern möchten, fallen die folgenden Kosten an:
- für einen Zeitraum von 10 Jahren: € 504,00
- für einen Zeitraum von 20 Jahren: € 831,00
Wenn Sie ein Doppelgrab haben, ist der Tarif auch doppelt so hoch.