Geschlechtsspezifischer Wandel

Was ist das?

Wenn Sie Ihr Geschlecht geändert haben, können Sie dies in der Basisregistratie PersonenBRP) ändern lassen. Sie können Ihr Geschlecht von "männlich" in "weiblich" oder umgekehrt ändern lassen.

Die Erklärung über die Änderung des Geschlechts ist kostenlos. Denken Sie aber an die Kosten für die Erneuerung Ihres Reisepasses, Personalausweises und/oder Führerscheins. Nach der Erklärung der Geschlechtsumwandlung sind diese nicht mehr gültig.

Wie funktioniert das?

Es gibt vier Schritte:

  1. Zuständigkeitserklärung vereinbaren
  2. einen Termin beim Standesamt Ihres Geburtsortes (oder in Den Haag) vereinbaren
  3. Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses
  4. Unterrichtung anderer Behörden

Was sollte ich tun?

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde, in der Sie geboren wurden, um eine Änderung des Geschlechts in Ihrer Geburtsurkunde zu melden. Bei diesem Termin geben Sie direkt an, welche(n) Vornamen Sie von nun an tragen möchten. Ab dem 16. Lebensjahr kann die Erklärung ohne die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds abgegeben werden.

Keine niederländische Staatsangehörigkeit

Wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie den Antrag nur stellen, wenn Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben und seit mindestens einem Jahr in den Niederlanden wohnen. Wenn Ihre Geburtsurkunde nicht im niederländischen Standesamt eingetragen ist, müssen Sie sich beim Standesbeamten der Gemeinde Den Haag melden.

Was benötige ich?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • Stellungnahme (nicht älter als sechs Monate) eines ausgewiesenen Experten aus einem der folgenden Bereiche:
    • Das Wissens- und Pflegezentrum für Geschlechtsdysphorie am Medizinischen Zentrum der VU in Amsterdam
    • Das Gender-Team am Universitätsklinikum Groningen in Groningen
    • Das Gender-Team am Curium Leiden Universitätsklinikum in Leiden

Wie lange dauert es?

Sie erhalten dann sofort einen Ausdruck der Änderung.

Zusätzliche Informationen

Andere Behörden benachrichtigen

Alle Stellen mit Zugang zur Basisregistrierung von Personen (BRP) erhalten automatisch eine Benachrichtigung über eine Änderung des Geschlechts und der Vornamen. Auf dieser Grundlage ändern sie Ihre Angaben selbst. Dies gilt für:

  • Krankenversicherer
  • Pensionsfonds
  • Sozialversicherungsanstalt
  • Finanzamt
  • Nationale Straßenverwaltung
  • UWV

Bei Agenturen und Unternehmen, die keinen Zugang zum BRP haben, müssen Sie Ihre persönlichen Daten selbst ändern. Zum Beispiel:

  • Bank
  • Versicherungsgesellschaft
  • Verbände und Stiftungen
  • Abonnements
  • GP
  • zahnarzt
  • Krankenhaus
  • Gehaltsabrechnung

Denken Sie daran, dass einige Unternehmen eine Kopie Ihres neuen Personalausweises oder Reisepasses verlangen werden.

Ausländischer Reisepass

Eine ausländische Geburtsurkunde ändert sich nicht, wenn Sie Ihre Daten in den Niederlanden nach dem Transsexuellengesetz ändern. Das bedeutet, dass auch der ausländische Reisepass hier nicht geändert werden kann. Eine Ausnahme gilt für Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit.

Informationen darüber, wie dies in anderen Ländern geregelt ist, können bei Transgender Europe eingeholt werden.

Einen ausländischen Pass nicht ändern zu können, kann viele Probleme verursachen, zum Beispiel bei der Identifizierung oder beim Abschluss von Verträgen.