Eingetragene Partnerschaft
Was ist das?
Sie wollen nicht heiraten, aber Ihre Beziehung offiziell machen? Dann können Sie sich für eine eingetragene Partnerschaft entscheiden. Melden Sie dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen im Voraus.
Wie funktioniert das?
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung werden Sie unter anderem Folgendes besprechen:
- das Datum
- den Standort
- welchen Beamten Sie wünschen
- wer Ihre Trauzeugen während der Zeremonie sein werden
- wie hoch die Kosten sind
Das ist wichtig:
- Sie und Ihr Partner sind beide achtzehn Jahre alt oder älter
- Sie sind unverheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft
Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft
Es gibt drei Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft:
- Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das "Ja-Wort". In einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nicht zwingend erforderlich.
- Eine eingetragene Partnerschaft kann, wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben, außergerichtlich beendet werden. Bei einer Ehe müssen Sie immer vor Gericht gehen, um eine Scheidung zu erwirken.
- Bei der eingetragenen Partnerschaft gibt es keine rechtliche Trennung, bei der Ehe schon.
Was sollte ich tun?
- Sie melden der Gemeinde, dass Sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten. Tun Sie dies mindestens 14 Tage im Voraus in der Gemeinde, in der Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen.
- Geben Sie an, wer Ihre Trauzeugen bei der Zeremonie sein werden. Diese Personen müssen volljährig sein. Sie können mindestens zwei und höchstens vier Zeugen benennen.
Eingetragene Partnerschaft mit einem nicht-niederländischen Staatsangehörigen
Wenn Ihr Partner nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, muss er oder sie zunächst eine "Erklärung über das Fehlen einer Scheinehe" abgeben. Damit erklärt Ihr Partner, keine Partnerschaft mit Ihnen einzugehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das IND prüft diese Erklärung.
Sie benötigen diese Erklärung nicht, wenn Sie:
- beide die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen
- beide haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- beide haben eine unbefristete Asylgenehmigung
- eine ausländische eingetragene Partnerschaft, die älter als zehn Jahre ist, in den Niederlanden eintragen lassen wollen
- eine beendete ausländische Partnerschaft in den Niederlanden eintragen lassen wollen
Was benötige ich?
- Kopie Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Partners
- gültige Ausweispapiere von Ihnen und Ihrem Partner
- Kopie der gültigen Ausweispapiere Ihrer Zeugen
- wenn Sie früher verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten: Nachweis, dass diese beendet ist, z. B. eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde
Zusätzliche Informationen
- Wenn Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, beantragen Sie bei der Gemeinde eine Umwandlungsurkunde.
- Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und hat mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann reichen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde Den Haag ein.
- Eine ausländische Partnerschaft wird nicht anerkannt, wenn Sie oder Ihr Partner unter 18 Jahre alt sind.
Andere Bedingungen
- Sie können keine Partnerschaft mit Ihrem eigenen Kind, Bruder, Schwester, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Halbbruder oder Halbschwester eingehen.
- Sie können nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft gezwungen werden.
- Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Vormunds oder des kantonalen Richters.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Minister für Justiz und Sicherheit die Genehmigung dennoch erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Geschwister geworden sind. Dies wird als Heiratsdispens bezeichnet.
Folgen der eingetragenen Partnerschaft im Ausland
Es gibt einige Länder, die eingetragene Partnerschaften nicht anerkennen. Das kann Folgen haben, wenn Sie zum Beispiel in einem anderen Land leben wollen. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft, ob dies bei Ihnen der Fall ist.