Haftung der Gemeinde

Was ist das?

Wenn Sie einen Schaden erleiden oder verletzt werden und die Gemeinde daran schuld ist, können Sie die Gemeinde haftbar machen. Dazu müssen Sie eine Schadensersatzklage bei der Gemeinde einreichen.

Wie funktioniert das?

Es gibt zwei Arten von Schäden, für die Sie einen Anspruch geltend machen können:

  • Schäden, die Sie aufgrund von Handlungen der Gemeinde erlitten haben.
  • Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Gemeinde es versäumt hat, Straßen, Plätze, öffentliche Grünanlagen und Bauwerke ordnungsgemäß zu unterhalten.

Die Gemeinde prüft Ihren Anspruch auf Schadenersatz. Stellt auch die Gemeinde fest, dass sie haftbar ist, erhalten Sie eine Entschädigung für den Schaden (oder einen Teil des Schadens).

Was sollte ich tun?

Melden Sie den Schaden zunächst Ihrem eigenen Versicherer, wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die die Art des Schadens abdeckt, den Sie erlitten haben. Dieser Versicherer wird dann die Zahlung von der Gemeinde einfordern. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Gemeinde in Ihrem Namen haftbar machen.

Wenn Sie nicht versichert sind, reichen Sie den Antrag selbst bei der Gemeinde ein. Geben Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben an:

  • Beschreibung der Veranstaltung (mit Ort, Datum und Uhrzeit)
  • warum Sie die Gemeinde haftbar machen
  • Beschreibung des Schadens
  • die Schadenshöhe
  • Namen der Fachleute, die Ihren Anspruch geprüft haben
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer
  • die Kontonummer (IBAN), auf die etwaige Entschädigungen überwiesen werden können

Haftung der Gemeinde

Sie können Ihren Antrag digital einreichen. Füllen Sie dazu unser "Formular zur Einreichung von Haftpflichtansprüchen" aus. Hierfür benötigen Sie DigiD

DigiDAntrag digital einreichen

Können Sie den Antrag nicht digital einreichen? Dann können Sie auch einen Brief an die Gemeinde schicken.

Schicken Sie Ihr Schreiben per Post an: 

Gemeinde Kerkrade
z.H.: Cluster Support Urban Management
Postbus 600, 6460 AP Kerkrade

Fügen Sie dem Schreiben mindestens die folgenden Informationen bei:

  • Beschreibung der Veranstaltung (mit Ort, Datum und Uhrzeit)
  • warum Sie die Gemeinde haftbar machen
  • welchen Schaden Sie erlitten haben
  • die Schadenshöhe
  • Namen der Fachleute, die Ihren Anspruch geprüft haben

Stellt die Gemeinde fest, dass Ihr Schaden durch ein Fehlverhalten der Gemeinde verursacht wurde? Dann werden Ihnen die Kosten erstattet.

Was benötige ich?

  • Nachweis des entstandenen Schadens
  • einen Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens, z. B. eine Reparaturrechnung
  • Erklärung, was passiert ist und wie der Schaden entstanden ist, z. B. ein Polizeibericht bei einem Unfall
  • eventuell eine unterzeichnete Zeugenaussage
  • mögliche Fotos

Die Gemeinde kann Sie um zusätzliche Informationen bitten. Dies wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt.

Wie lange wird es dauern?

  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit einem Aktenzeichen.
  • Die Gemeinde kann Sie um zusätzliche Informationen bitten. Sie erhalten dann ein entsprechendes Schreiben (in der Regel innerhalb von 2 Wochen).
  • Sie werden benachrichtigt (in der Regel innerhalb von 6 Wochen, nachdem alle Informationen vollständig sind), ob die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben konnte oder ob mehr Zeit benötigt wird.
  • Wenn die Gemeinde Ihre Haftung anerkennt, können Sie eine (teilweise) Entschädigung erhalten.
  • Wenn die Gemeinde Ihren Haftpflichtantrag ablehnt, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben mit einer Begründung.

Zusätzliche Informationen

Der Wissensordner der Gemeinde zur Haftung bietet umfassende Informationen, auch über die Eigenverantwortung der Bürger und über Situationen, in denen die Gemeinde nicht haftet.

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