Haftung der Gemeinde
Was ist das?
Die Gemeinde kann einen Schaden verursachen. Dies kann auf etwas zurückzuführen sein, das die Gemeinde getan oder nicht getan hat. Zum Beispiel durch Defekte an öffentlichen Straßen, öffentlichen Grünanlagen, kommunalen Arbeiten oder durch Fahrzeuge der Gemeinde.
Wie funktioniert das?
Die Gemeinde kann für Schäden, die Sie erlitten haben, haftbar gemacht werden, wenn:
- Es besteht eine gefährliche Situation am Standort. Dies wird auf der Grundlage von Rechtsvorschriften und Rechtsprechung festgestellt.
- Sie legen einen rechtmäßigen und überzeugenden Beweis für das Ereignis vor, durch das Sie einen Schaden erlitten haben.
Was sollte ich tun?
Sind Sie gegen den Schaden versichert? Dann melden Sie den Schaden bei Ihrem Versicherer. Sie wird das Weitere mit der Gemeinde regeln.
Wenn Sie für den Schaden nicht versichert sind, richten Sie Ihre Forderung an die Gemeinde. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Gemeinde in Ihrem Namen haftbar machen.
Sie können Ihren Antrag digital einreichen. Füllen Sie dazu unser "Formular zur Einreichung von Haftpflichtansprüchen" aus. Hierfür benötigen Sie DigiD.
Können Sie den Antrag nicht digital einreichen? Dann können Sie auch einen Brief an die Gemeinde schicken.
Schicken Sie Ihr Schreiben per Post an:
Gemeinde Kerkrade
z.H.: Cluster Support Urban Management
Postbus 600, 6460 AP Kerkrade
Fügen Sie dem Schreiben mindestens die folgenden Informationen bei:
- Beschreibung der Veranstaltung (mit Ort, Datum und Uhrzeit)
- warum Sie die Gemeinde haftbar machen
- welchen Schaden Sie erlitten haben
- die Schadenshöhe
- Namen der Fachleute, die Ihren Anspruch geprüft haben
Stellt die Gemeinde fest, dass Ihr Schaden durch ein Fehlverhalten der Gemeinde verursacht wurde? Dann werden Ihnen die Kosten erstattet.
Was sollte ich beifügen?
- Nachweis des entstandenen Schadens
- Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens (Kaufdaten, Rechnungen)
- alle unterzeichneten Zeugenaussagen, Polizeiberichte, offizielle Berichte
- eventuell ein Foto (als Beweis)
- Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer. (Wenn Sie das Formular für eine andere Person ausfüllen, geben Sie bitte auch deren Daten an).
- Kontonummer (IBAN), auf die etwaige Entschädigungen überwiesen werden können
Wie lange dauert es?
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit einem Aktenzeichen.
- Die Gemeinde kann Sie um zusätzliche Informationen bitten. Sie erhalten dann ein entsprechendes Schreiben (in der Regel innerhalb von 2 Wochen).
- Sie werden benachrichtigt (in der Regel innerhalb von 6 Wochen, nachdem alle Informationen vollständig sind), ob die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben konnte oder ob mehr Zeit benötigt wird.
- Wenn die Gemeinde Ihre Haftung anerkennt, können Sie eine (teilweise) Entschädigung erhalten.
- Wenn die Gemeinde Ihren Haftpflichtantrag ablehnt, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben mit einer Begründung.