Parken für Behinderte
Was ist das?
Ein Behindertenparkplatz ist ein Parkplatz für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Andere Autofahrer dürfen hier nicht parken.
Sie können bei der Gemeinde einen eigenen Behindertenparkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes beantragen. Sie erhalten dann einen reservierten Parkplatz, auf dem nur das Fahrzeug mit Ihrem Kennzeichen zugelassen ist.
Wie funktioniert das?
Voraussetzungen für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes sind:
- Sie besitzen ein Auto, Moped oder Behindertenfahrzeug
- Sie haben keinen eigenen Parkplatz (z. B. Einfahrt oder Garage)
- Sie besitzen als Fahrer einen Behindertenparkausweis
- Wenn der Ihnen ausgestellte Behindertenparkausweis abgelaufen ist, nicht erneuert wird oder der Inhaber stirbt, wird der reservierte Behindertenparkplatz gelöscht.
Online bewerben
Sie melden sich mit Ihrem DigiD an. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Was sollte ich mitbringen?
- (Kopie von) Ihrem Behindertenparkausweis
- Erklärung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie den Parkplatz an Ihrem Arbeitsplatz haben möchten.
Was kostet das?
Die Bearbeitung eines Antrags auf Einrichtung eines Behindertenparkplatzes kostet 68,50 €Tarif 2025). Die Einrichtungsgebühr für einen Behindertenparkplatz beträgt 313,30 €Tarif 2025).
Wie lange dauert es?
Innerhalb von acht Wochen werden Sie eine Antwort auf Ihren Antrag erhalten. Danach wird es mehrere Wochen dauern, bis der Parkplatz gebaut ist.