Parkausweis für Behinderte
Was ist das?
Mit einem Behindertenparkausweis können Sie in allen EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz auf Behindertenparkplätzen parken. Sie müssen jedoch die örtlichen Parkvorschriften einhalten.
Es gibt 3 Arten von Karten.
Fahrerkarte
- Sie können mindestens sechs Monate lang nicht weiter als 100 Meter selbständig gehen. Auch nicht mit Hilfsmitteln, wie einem Stock oder Krücken.
- Sie können mit Ihrem eigenen Auto fahren.
Fahrgastkarte
- Sie können mindestens sechs Monate lang nicht weiter als 100 Meter selbständig gehen. Auch nicht mit Hilfsmitteln, wie einem Stock oder Krücken.
- Sie können ein Auto nicht allein fahren. Sie brauchen ständig die Hilfe eines Fahrers.
Sie können auch eine Kombination aus einer Fahrerkarte und einer Beifahrerkarte beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie dauerhaft an einen Rollstuhl gebunden sind.
Karte Einstellungen
Die Leitung einer Einrichtung, in der Menschen mit Behinderungen wohnen, kann einen Behindertenparkausweis für den Transport der Bewohner beantragen.
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