Parkausweis für Behinderte
Was ist das?
Mit einem Behindertenparkausweis können Sie in allen EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz auf Behindertenparkplätzen parken. Sie müssen jedoch die örtlichen Parkvorschriften einhalten.
Es gibt 3 Arten von Karten.
Fahrerkarte
- Sie können mindestens sechs Monate lang nicht weiter als 100 Meter selbständig gehen. Auch nicht mit Hilfsmitteln, wie einem Stock oder Krücken.
- Sie können mit Ihrem eigenen Auto fahren.
Fahrgastkarte
- Sie können mindestens sechs Monate lang nicht weiter als 100 Meter selbständig gehen. Auch nicht mit Hilfsmitteln, wie einem Stock oder Krücken.
- Sie können ein Auto nicht allein fahren. Sie brauchen ständig die Hilfe eines Fahrers.
Sie können auch eine Kombination aus einer Fahrerkarte und einer Beifahrerkarte beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie dauerhaft an einen Rollstuhl gebunden sind.
Karte Einstellungen
Die Leitung einer Einrichtung, in der Menschen mit Behinderungen wohnen, kann einen Behindertenparkausweis für den Transport der Bewohner beantragen.
Was sollte ich tun?
- Sie beantragen den Behindertenparkausweis bei der Stadtverwaltung.
- Eine medizinische Behörde prüft Ihre körperliche Behinderung. Die Gemeinde entscheidet, welche Stelle dies tun wird.
Dazu können Sie den Ausdruck (pdf, 803KB) ausfüllen und bei der Gemeinde abgeben oder an diese schicken.
Bitte beachten Sie! Die Beantragung eines Behindertenparkausweises ist gebührenpflichtig. Wenn Sie das Antragsformular einreichen, erklären Sie sich mit diesen Gebühren einverstanden. Die Gebühren werden auch erhoben, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
Wie funktioniert das?
- Der Parkschein ist auf den Namen einer Person ausgestellt.
- Der Parkausweis ist nicht an ein Kennzeichen gebunden. Sie können die Karte für jedes Auto verwenden.
- Die Parkkarte ist bis zu 5 Jahre gültig.
Was kostet das?
Mit der Beantragung eines Behindertenparkausweises sind Kosten verbunden, z. B. für ein obligatorisches ärztliches Gutachten bei einem Erstantrag und für die weitere Ausstellung des Ausweises. Diese Kosten werden dem Antragsteller des Behindertenparkausweises in Rechnung gestellt.
Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, werden Sie belastet.
Die Beantragung einer Fahrerkarte oder einer Fahrgastkarte kostet 97,95 €Tarif 2024).
Der Antrag auf Erneuerung einer Fahrer- oder Fahrgastkarte kostet 37,05 €Tarif 2024).
Was sollte ich mitbringen?
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- ein neueres Passfoto, das den Anforderungen für Passfotos entspricht
- falls erforderlich, Nachweis einer ärztlichen Untersuchung
Wie lange dauert es?
Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne kann einmal verlängert werden.
Zusätzliche Informationen
Die wichtigsten Bedingungen sind:
- Sie haben sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen;
- Sie fahren das Fahrzeug selbst;
- Sie können nicht 100 Meter am Stück gehen.
Wenn Sie in der Lage sind, sich an Ihrem Zielort absetzen zu lassen und auf Hilfe zu warten, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Fahrgastkarte.