Verwendung des Nachnamens ändern
Was ist das?
Wenn Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, verwitwet sind oder geschieden sind, können Sie Ihren Familiennamen bei der Gemeinde ändern lassen. Sie können dann wählen:
- nur den eigenen Nachnamen
- nur den Nachnamen Ihres Partners
- den Nachnamen Ihres Partners, gefolgt von Ihrem eigenen Nachnamen
- Ihr eigener Nachname, gefolgt vom Nachnamen Ihres Partners
Achtung! Dies ist nicht dasselbe wie die Änderung des eigenen Nachnamens, weil man den Nachnamen eines anderen Elternteils haben möchte oder weil der Nachname eine verrückte Bedeutung hat.
Wie funktioniert das?
- Der von Ihnen gewählte Nachname wird im BasisregisterBRP) eingetragen. Auf diese Weise werden auch andere staatliche Einrichtungen informiert und können den von Ihnen gewählten Nachnamen verwenden. Sie informieren andere Institutionen und Unternehmen selbst.
- In Ihrem Reisepass, Personalausweis oder Führerschein steht immer Ihr eigener Name. Auch wenn Sie verheiratet sind oder einen eingetragenen Partner haben. Sie können jedoch den Namen Ihres Partners in diese Dokumente eintragen lassen.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen bei der Gemeinde die Änderung der Verwendung Ihres Nachnamens. Sie können dies online oder persönlich am Schalter tun.
Was benötige ich?
- Wenn Sie sich online bewerben, benötigen Sie Ihr DigiD.
- Wenn Sie Ihren Antrag am Schalter stellen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis.
Wie lange wird es dauern?
- Bei einer Online-Anmeldung ändert die Gemeinde Ihren Nachnamen innerhalb von 10 Arbeitstagen.
- Wenn Sie persönlich vorbeikommen, wird die Gemeinde Ihren Nachnamen sofort ändern.