Erklärung zur Geburt

Was ist das?

Ihr Kind ist geboren worden. Um dies offiziell zu melden, müssen Sie die Geburt innerhalb von 3 Tagen anzeigen. Sie tun dies in der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie funktioniert das?

Die Mutter, der Vater oder die Zweifachmutter meldet die Geburt.

Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, kann eine der folgenden Personen dies für sie tun:

  • jede Person, die bei der Geburt anwesend war
  • im Falle einer Hausgeburt: ein Mitbewohner des Hauses
  • bei Entbindung im Krankenhaus: der Leiter des Krankenhauses oder ein von ihm beauftragter Bediensteter

Ist auch dies nicht möglich, wird die Erklärung vom Bürgermeister der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde, oder in seinem Namen abgegeben.

Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung stellt die Gemeinde eine Geburtsurkunde aus. Die Geburtsurkunde enthält den/die Vornamen und den Nachnamen Ihres Kindes. Außerdem enthält sie die Namen der Eltern sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Geburt. Wenn Sie möchten, können Sie vor Ort eine Kopie der Geburtsurkunde kaufen.

Was sollte ich tun?

  • Melden Sie sich bei der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde. Tun Sie dies innerhalb von 3 Tagen.
  • Sie können die Anmeldung nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag einreichen. In diesem Fall wird Ihnen ein zusätzlicher Arbeitstag gewährt.
  • Melden Sie es später? Dann wird der Standesbeamte dies der Staatsanwaltschaft melden. Sie können dann eine Geldstrafe bekommen.

Was benötige ich?

  • gültiges Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt
  • gültiges Ausweisdokument der Mutter
  • Erklärung des Arztes oder der Hebamme (falls Sie eine haben)
  • Heiratsurkunde (nicht obligatorisch)
  • Bescheinigung über die Anerkennung des ungeborenen Kindes (falls Sie eines haben)
  • Urkunde über die Wahl des Namens (falls Sie einen haben)

In lesbischer Beziehung geborenes Kind

Die Mutter und die Zweifachmutter, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, bringen eine Erklärung der Stiftung für Spenderdaten zur künstlichen Befruchtung mit, wenn der Spender anonym ist.

Erklärung

DigiDDigitale Steuerung

Sie können auch einen Termin vereinbaren, um die Geburt Ihres Kindes zu melden.

Rufen Sie 14 045 an, um einen Termin am Schalter zu vereinbaren.

  • Melden Sie sich bei der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde. Tun Sie dies innerhalb von 3 Tagen.
  • An einem Samstag, Sonntag oder Feiertag können Sie keine Erklärung abgeben. In diesem Fall wird Ihnen ein zusätzlicher Arbeitstag gewährt.
  • Melden Sie es später? Dann wird der Standesbeamte dies der Staatsanwaltschaft melden. Sie können dann eine Geldstrafe bekommen.

Bei der Gemeinde Kerkrade können Sie auch eine digitale Geburtsanmeldung abgeben. Sie müssen dann nur noch einen Termin vereinbaren, um die Angaben auf der Geburtsurkunde zu überprüfen und die Bürgerservicenummer (BSN) des Kindes entgegenzunehmen. Dieser Termin muss innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt stattgefunden haben!

Was kostet das?

Die Anmeldung eines Kindes ist kostenlos.

Sie können gegen eine Gebühr eine Kopie der Geburtsurkunde anfordern. Eine Kopie der Geburtsurkunde kostet 17,10 €.

Zusätzliche Informationen

Wahl des Nachnamens

Als Eltern entscheiden Sie, welchen Nachnamen Ihr Kind bekommen soll. Sie können nur den Nachnamen für Ihr erstes Kind wählen. Sie können dies vor der Geburt oder zum Zeitpunkt der Geburtserklärung tun. Alle weiteren Kinder der Familie erhalten automatisch denselben Nachnamen wie Ihr erstes Kind.

Andere Staatsangehörigkeit

Wenn Ihr Kind nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie möglicherweise nicht entscheiden, welchen Nachnamen Ihr Kind erhalten soll. Das hängt vom Land ab, dessen Staatsangehörigkeit Ihr Kind besitzt. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat danach.

Erklärung über die Geburt eines verstorbenen Kindes

Hat Ihr Kind nach der Geburt noch kurze Zeit gelebt, ist aber vor der Geburtsanzeige gestorben? In diesem Fall wird zunächst eine Geburtsurkunde in der Gemeinde ausgestellt, in der Ihr Kind geboren wurde. Dann wird eine Sterbeurkunde in der Gemeinde ausgestellt, in der Ihr Kind gestorben ist.

Totgeborenes Kind

  • Wenn Ihr Kind leblos geboren wird, können Sie bei der Gemeinde eine "Geburtsurkunde (leblos)" ausstellen lassen. Dies ist ein offizieller Nachweis, dass Ihr Kind geboren wurde. Wie lange die Schwangerschaft gedauert hat, ist dabei nicht von Bedeutung. Der Inhalt dieser Bescheinigung ist der gleiche wie bei einer normalen Geburtsurkunde und wird im Sterberegister eingetragen.
  • Wenn es sich um Ihr erstes Kind handelt, können Sie den Nachnamen selbst wählen. Dies kann entweder der Nachname des Vaters oder der der Mutter sein. Für nachfolgende Kinder müssen Sie nicht denselben Nachnamen verwenden.
  • Sie können Ihr Kind auch im BRP registrieren. Auf diese Weise sehen Sie den Namen Ihres Kindes in Ihren persönlichen Daten, wenn Sie sich bei MijnOverheid.nl einloggen.