Räumungsbefehle und Aufenthaltsverbote
Polizeibeamte oder Sonderermittlungsbeamte im Dienst der Gemeinde Kerkrade können im Namen des Bürgermeisters einer Person, die Straftaten oder Handlungen begeht, die die öffentliche Ordnung stören, eine Wegweisungsverfügung erteilen oder ein Aufenthaltsverbot für ein bestimmtes Gebiet verhängen.
Dies geschieht im Interesse der öffentlichen Ordnung, der Verhinderung oder Begrenzung von Belästigungen, der Verhinderung oder Begrenzung von Beeinträchtigungen des Wohn- und Lebensumfelds, der Sicherheit von Personen und Gütern, der Verkehrsfreiheit oder -sicherheit sowie der Gesundheit oder Moral.
Haben Sie eine Räumungsanordnung erhalten?
Dann müssen Sie sich aus dem Gebiet entfernen, wie in der erteilten Anordnung angegeben. Die Anordnung kann für 12 oder 24 Stunden gelten. Auf den Karten auf dieser Seite können Sie sehen, was zu einem bestimmten Gebiet gehört.
Wenn Sie sich nicht entfernen, machen Sie sich strafbar und können festgenommen werden. Außerdem wird Ihnen für mehrere Tage ein Aufenthaltsverbot für dieses Gebiet auferlegt.
Haben Sie ein Aufenthaltsverbot erhalten?
Dann dürfen Sie sich einige Tage lang nicht mehr in dem angegebenen Gebiet aufhalten. In welchem Gebiet oder in welchen Gebieten und für wie viele Tage, steht in dem Bescheid, den Sie erhalten haben. Sie müssen sich auch sofort aus dem Gebiet entfernen.
Wenn Sie sich nicht entfernen oder dennoch innerhalb der angegebenen Dauer der Bereichssperre in den Bereich zurückkehren, begehen Sie eine Straftat. Sie können dafür festgenommen werden. Ein Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot führt außerdem zu einem neuen Verbot, das an das laufende Aufenthaltsverbot anschließt. Bei weiteren Verstößen wird ein langfristiges (in der Regel mehrmonatiges) Aufenthaltsverbot verhängt.
