Betriebsgenehmigung für Gastronomiebetriebe
Was ist das?
Eine Betriebsgenehmigung enthält Bedingungen. Diese haben mit Belästigung, Sicherheit und Anstand zu tun. Sie beantragen eine Betriebsgenehmigung bei der Gemeinde, wenn:
- Sie wollen einen Gastronomiebetrieb gründen oder übernehmen;
- Sie möchten Ihren Gastronomiebetrieb durch eine Renovierung erweitern;
- die Rechtsform Ihres Gastronomiebetriebs ändert sich;
- Ihr Catering-Unternehmen wird einen anderen Geschäftsführer haben;
- Sie wollen eine Terrasse anlegen oder Ihre Terrasse erweitern;
- Sie werden neue Aktivitäten mit Ihrem Gastronomiebetrieb beginnen.
Dies gilt für jeden Gastronomiebetrieb, auch wenn Sie keinen Alkohol ausschenken. Ein Gastronomiebetrieb ist zum Beispiel ein:
- Hotel;
- Restaurant, Café oder Snackbar;
- Disco;
- Gemeinschaftszentrum oder Klubhaus.
Wie funktioniert das?
Sie können eine Betriebsgenehmigung erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Eigentümer oder Geschäftsführer ist mindestens 21 Jahre alt und von einwandfreiem Benehmen. Die Gemeinde kann ein polizeiliches Führungszeugnis (VOG) verlangen.
- Die Umgebung wird durch Ihren Gastronomiebetrieb nicht belästigt. Die Gemeinde kann verlangen, dass Sie Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen.
- Gastronomiebetriebe sind in dem Gebiet erlaubt.
Die Gemeinde kann Sie um ein ausgefülltes Bibob-Formular bitten. Mit diesem prüft die Gemeinde den Hintergrund Ihres Unternehmens und der dort tätigen Personen.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.
Was sollte ich mitbringen?
- Ein Geschäfts- oder Businessplan mit Informationen über die Tätigkeiten, Produkte und Personen, für die Ihr Gastronomiebetrieb bestimmt ist.
- Ein Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder ein Pachtvertrag für die Immobilie.
- Ein Plan der Immobilie, aus dem die Lage, der Grundriss, die verschiedenen Räume und die Grenzen der Immobilie hervorgehen.
- Eine Kopie eines gültigen Ausweises für alle Führungskräfte, die Arbeitnehmer sind.
- Eine Kopie des Arbeitsvertrags für alle angestellten Führungskräfte.
- Ein ausgefülltes Bibob-Formular.
Wie lange dauert es?
Innerhalb von 8 Wochen erfahren Sie von der Gemeinde, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um bis zu 8 Wochen verlängern.