Anerkennung und niederländische Staatsangehörigkeit

Was ist das?

Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben, kann der Vater/die Mutter die Anerkennung beantragen. Wenn die Mutter nicht Niederländerin ist und der Vater/die Mutter Niederländer, wirkt sich die Anerkennung auf die Staatsangehörigkeit des Kindes aus:

  • Wenn Sie das Kind vor seinem siebten Lebensjahr anerkennen, erhält es automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Erkennen Sie das Kind nach dem 7. Lebensjahr an? Sie müssen Ihre biologische Vaterschaft innerhalb von 1 Jahr nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie mit einem DNA-Test.

Was sollte ich tun?

Sie melden Ihr Kind bei der Gemeinde an.

Rufen Sie unter 14 045 an, um einen Termin im Standesamt zu vereinbaren.

Wie funktioniert das?

Sie müssen den DNA-Test in einem Labor durchführen lassen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Stellen Sie sicher, dass Sie diesen Test innerhalb eines Jahres nach der Anerkennung durchführen lassen.

Was kostet das?

Die Anerkennung Ihres Kindes kostet Sie nichts. Bedenken Sie jedoch die Kosten für eine Abschrift oder einen Auszug (die Sie bei der Anmeldung bezahlen) und die Kosten für den DNA-Test.

Die Gebühr für eine Kopie oder einen Auszug beträgt 17,10 €.

Was sollte ich mitbringen?

Um ein Kind anzuerkennen und ihm die niederländische Staatsangehörigkeit zu verleihen, benötigen Sie:

  • Ein gültiger Identitätsnachweis beider Elternteile;
  • schriftliche Zustimmung der biologischen Mutter, wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist;
  • schriftliche Zustimmung des Kindes selbst, wenn das Kind 12 Jahre oder älter ist;
  • DNA-Testergebnis, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist.