Scheidung oder Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft
Was ist das?
Wenn Sie nicht mehr mit Ihrem Partner zusammen sein wollen, beantragen Sie die Scheidung oder die Aufhebung Ihrer eingetragenen Partnerschaft. In beiden Fällen müssen Sie dies über einen Anwalt veranlassen.
Wie funktioniert das?
Wenn Sie verheiratet sind, gibt es 3 Möglichkeiten, wie Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen können:
- Bei einer Scheidung wird die Ehe aufgelöst. Nach dem Gesetz sind damit alle Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner beendet.
- Bei einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes leben Sie zwar getrennt, bleiben aber rechtlich gesehen verheiratet. Die Rechte und Pflichten der Ehe gelten weiterhin. Eine rechtliche Trennung kann eine Lösung sein, wenn Ihre Religion eine Scheidung nicht zulässt. Oder wenn Sie sich aus finanziellen Gründen nicht scheiden lassen wollen.
- Nach einer rechtlichen Trennung von mindestens 3 Jahren können Sie Ihre Ehe auflösen lassen. Ihre Ehe ist dann endgültig beendet. Nach dem Gesetz sind damit alle Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner beendet.
Ende der eingetragenen Partnerschaft
Sie beenden Ihre eingetragene Partnerschaft in folgenden Fällen durch das Gericht:
- Einer der Partner möchte die eingetragene Partnerschaft beenden.
- Sie haben minderjährige Kinder.
Wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind und Sie keine minderjährigen Kinder haben, müssen Sie nicht vor Gericht gehen.
Was sollte ich tun?
- Wählen Sie einen Anwalt. Wenn Sie die Scheidung gemeinsam mit Ihrem Partner einreichen, reicht 1 Anwalt aus. Wenn Sie die Scheidung nicht gemeinsam einreichen oder wenn Sie und Ihr Partner sich nicht einig sind, wählen Sie beide Ihren eigenen Anwalt.
- Ihr Anwalt reicht die Scheidung mit einem Antrag bei Gericht ein. Ihr Anwalt wird diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen verfassen.
- Sie können im Antrag eine Nebenabrede beantragen. Das ist eine Vereinbarung im Zusammenhang mit der Scheidung. Zum Beispiel über den Umgang mit den Kindern.
- Wenn nur Sie die Scheidung einreichen, erhält Ihr Partner eine Kopie Ihres Antrags.
- Ihr Partner kann gegen die Scheidung Einspruch erheben. Dies wird als "Einspruch erheben" bezeichnet.
- Wenn der Richter eine Entscheidung getroffen hat, wird Ihnen diese über Ihren Anwalt zugestellt. Dies wird als Verfügung bezeichnet. Innerhalb von 6 Monaten wird Ihr Anwalt dieses Urteil bei der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben, registrieren lassen. Erst dann sind Sie rechtlich getrennt. Dies gilt auch für eine Auflösung der Ehe nach einer Trennung.
- Eine Trennung ist rechtskräftig, wenn der Beschluss innerhalb von 6 Monaten in das Güterrechtsregister eingetragen wird. Wenden Sie sich dazu an die Gerichtskanzlei.
Beendigung der eingetragenen Partnerschaft ohne Richter
- Wählen Sie einen Rechtsanwalt oder Notar.
- Im Büro des Anwalts oder Notars schließen Sie und Ihr Partner eine Vereinbarung. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass Sie die eingetragene Partnerschaft beenden wollen. Außerdem treffen Sie Vereinbarungen, z. B. über den Partnerunterhalt und die Rente.
- Lassen Sie die Vereinbarung innerhalb von 3 Monaten von Ihrem Anwalt oder Notar bei der Gemeinde, in der Ihre Partnerschaft eingetragen ist, registrieren. Erst dann sind Sie rechtlich getrennt.
Beendigung der eingetragenen Partnerschaft auf gerichtlichem Wege
Dies geschieht auf die gleiche Weise wie bei einer Scheidung.
Zusätzliche Informationen
Möchten Sie die Hilfe eines Mediators oder Anwalts in Anspruch nehmen, sind aber nicht in der Lage, dafür zu bezahlen? Dann übernimmt der Staat manchmal die Kosten. Das ist die so genannte subventionierte Prozesskostenhilfe. Das Legal Aid Board vermittelt diese Hilfe.
Mit dem so genannten Zusatz können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Scheidungsbeihilfe haben .
Wie lange wird es dauern?
Einige Wochen nach der Anhörung fällt der Richter ein Urteil. Wie viele Wochen das sind, hängt davon ab, wie der Fall verläuft. Am Ende der Anhörung wird Ihnen der Richter mitteilen, mit wie vielen Wochen Sie ungefähr rechnen müssen.
Die Gemeinde registriert das Gerichtsurteil oder die Erklärung so schnell wie möglich.