Kollegium

Öffentliche Beschlussliste Kollegium

Das Kollegium setzt die vom Rat beschlossenen Maßnahmen um und führt die laufende Verwaltung der Gemeinde durch, so wie es das Kabinett auf nationaler Ebene tut. 

Das Kollegium besteht aus dem Bürgermeister, dem beigeordnete und dem Gemeindesekretär.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Kollegium und des Gemeinderats. Der Bürgermeister wird durch königlichen Erlass für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Der Bürgermeister ist der wichtigste Repräsentant der Gemeinde nach außen, hat insbesondere die Aufgabe, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und muss sicherstellen, dass die Beschlüsse der Gemeinde nicht gegen das Gesetz oder das öffentliche Interesse verstoßen.

Die beigeordnete werden vom Gemeinderat für vier Jahre ernannt, also für den gleichen Zeitraum wie der Gemeinderat. Seit der Einführung des Dualismus in der Gemeindeverwaltung im Jahr 2002 ist ein Beigeordneter nicht mehr Teil des Gemeinderats und der Gemeinderat kann auch eine externe Person zum Beigeordneten ernennen.  

Das Kollegium bereitet Angelegenheiten vor, die vom Gemeinderat zu entscheiden sind. Darüber hinaus hat das Kollegium aufgrund von Gesetzen und anderen Vorschriften wichtige eigene Aufgaben und Befugnisse. Bürgermeister und beigeordnete haben die Verwaltungsaufgaben unter sich aufgeteilt; die sogenannte Ressortverteilung. Jeder Stadtrat und auch der Bürgermeister haben ein eigenes Ressort mit eigenen Politikbereichen. Die beigeordnete haben ebenso wie der Bürgermeister kein Stimmrecht in den Ratssitzungen.

Als Generaldirektor ist der Gemeindesekretär der Leiter der Gemeindeorganisation. Er berät und unterstützt das Kollegium .

Programm der Hochschule

Het college werkt de inhoud van het coalitieakkoord uit in een collegeprogramma. In het collegeprogramma geeft het college van burgemeester en wethouders aan wat zij de komende jaren gaat doen en wil bereiken. 

Begegnungen Kollegium

Das Kollegium der Gemeinde Kerkrade tagt im Prinzip jeden Dienstag. Die Sitzungen des Kollegium sind nicht öffentlich.

Der Bürgermeister und der beigeordnete haben im Kollegium Stimmrecht.

Bei Abwesenheit oder Verhinderung tritt der stellvertretende Bürgermeister an die Stelle des Bürgermeisters (in der Reihenfolge des 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeisters, usw.). Bei Abwesenheit eines der beigeordnete übernimmt das andere Ratsmitglied dessen Aufgaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kontakt

Sie können den Bürgermeister, den beigeordnete und/oder den Gemeindesekretär über das Verwaltungssekretariat erreichen.

Telefonnummer: 14 045
E-Mail: bestuurssecretariaat@kerkrade.nl

Die Listen der öffentlichen Beschlüsse der Sitzungen des Kollegiums sind im Verwaltungsinformationssystem zu finden