Parken eines Wohnwagens auf einer öffentlichen Straße

Was ist das?

Wenn Sie Ihren Wohnwagen, Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagenanhänger oder Ihren Faltanhänger auf der öffentlichen Straße abstellen wollen, ist dies in der Regel nur für 3 Tage erlaubt.

Wenn Sie länger parken wollen, beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Wie funktioniert das?

Sie erhalten die Befreiung unter den folgenden Bedingungen:

  • Sie beanspruchen nicht zu viel Platz auf dem Parkplatz.
  • Das Straßenbild wird nicht schlechter werden.
  • Die Gemeinde wird Ihnen einen Parkplatz zuweisen.
  • Sie stellt für die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner keine Unannehmlichkeiten oder Gefahren dar.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • den Zeitraum, in dem Sie parken möchten
  • warum Sie Ihren Wohnwagen, Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagenanhänger oder Ihren Faltanhänger auf öffentlichen Straßen abstellen wollen
  • eine Beschreibung oder ein Bild Ihres Fahrzeugs

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

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