Parken eines Wohnwagens auf einer öffentlichen Straße
Was ist das?
Wenn Sie Ihren Wohnwagen, Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagenanhänger oder Ihren Faltanhänger auf der öffentlichen Straße abstellen wollen, ist dies in der Regel nur für 3 Tage erlaubt.
Wenn Sie länger parken wollen, beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.
Wie funktioniert das?
Sie erhalten die Befreiung unter den folgenden Bedingungen:
- Sie beanspruchen nicht zu viel Platz auf dem Parkplatz.
- Das Straßenbild wird nicht schlechter werden.
- Die Gemeinde wird Ihnen einen Parkplatz zuweisen.
- Sie stellt für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner keine Unannehmlichkeiten oder Gefahren dar.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:
- Ihr Name und Ihre Adresse.
- Der Zeitraum, in dem Sie parken möchten.
- Warum Sie Ihren Wohnwagen, Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnanhänger oder Ihren Faltanhänger auf öffentlichen Straßen abstellen möchten.
- Eine Beschreibung oder ein Bild Ihres Fahrzeugs.
Wie lange dauert es?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.