Bürgerservicenummer
Was ist das?
Jeder hat eine einmalige persönliche Nummer: die Bürgerservicenummer (BSN). Sie müssen die Nummer nicht beantragen. Wenn Sie bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet sind, erhalten Sie sie automatisch.
Mit der Bürgerservicenummer (Nachfolgerin der Sozialversicherungsnummer) können Sie sich an jede Behörde wenden, z. B. an die Stadtverwaltung. Auch Gesundheitsdienstleister und Krankenversicherungen verwenden die Bürgerservicenummer.
Wohnen Sie nicht in den Niederlanden? Sie können sich als Nichtansässiger an einem RNI-Schalter (in der Limburger Gemeinde Heerlen oder Venlo) anmelden. Sie erhalten dann eine Bürgerservicenummer.
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