Bürgerservicenummer

Was ist das?

Jeder hat eine einmalige persönliche Nummer: die Bürgerservicenummer (BSN). Sie müssen die Nummer nicht beantragen. Wenn Sie bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet sind, erhalten Sie sie automatisch.

Mit der Bürgerservicenummer (Nachfolgerin der Sozialversicherungsnummer) können Sie sich an jede Behörde wenden, z. B. an die Stadtverwaltung. Auch Gesundheitsdienstleister und Krankenversicherungen verwenden die Bürgerservicenummer.

Wohnen Sie nicht in den Niederlanden? Sie können sich als Nichtansässiger an einem RNI-Schalter (in der Limburger Gemeinde Heerlen oder Venlo) anmelden. Sie erhalten dann eine Bürgerservicenummer.

Wie funktioniert das?

Sie wohnen außerhalb der Niederlande und möchten eine Bürgerservicenummer erhalten? In den folgenden Gemeinden finden Sie einen RNI-Schalter:

  • Alkmaar
  • Almelo
  • Amsterdam
  • Breda
  • Den Haag
  • Doetinchem
  • Eindhoven
  • Groningen
  • Geht
  • Heerlen
  • Leeuwarden
  • Leiden
  • Nijmegen
  • Rotterdam
  • Terneuzen
  • Utrecht
  • Venlo
  • Westland
  • Zwolle

Für die Anmeldung müssen Sie das Büro selbst aufsuchen.

Zusätzliche Informationen

Ihre Bürgerservicenummer (BSN) finden Sie in Ihrem Reisepass, Führerschein und Personalausweis. Sie haben noch keine BSN? Sie erhalten die BSN, wenn Sie sich zum ersten Mal bei einer niederländischen Gemeinde anmelden. Ihr Kind erhält eine BSN, wenn die Geburt registriert wird. Die Gemeinde schickt den BSN dann automatisch zu. Nicht in den Niederlanden ansässige Personen können einen BSN bei einem RNI-Schalter beantragen.

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