Brandschutz, Meldung oder Genehmigung

Was ist das?

Gebäude müssen feuersicher sein. Wenn Sie ein Gebäude zum ersten Mal nutzen, müssen Sie in vielen Fällen eine brandsichere Nutzung melden oder eine Umweltgenehmigung beantragen. 

Für fliegende Bauten, wie Bauhütten oder Stände und Partyzelte bei veranstaltungen, machen Sie nur eine Anmeldung.

Machen Sie den Vergunningscheck aus dem Omgevingsloket, um zu sehen, was auf Sie zutrifft.

Unterschied zwischen Meldung und Genehmigung 

Sie zahlen nicht für eine Meldung, wohl aber für eine Genehmigung. 

Anwohner

Wenn Sie das Gebäude nur zu Wohnzwecken nutzen, brauchen Sie keine Genehmigung zu beantragen oder eine Meldung zur brandschutztechnischen Nutzung einzureichen.

Wie funktioniert das?

Lizenz

Beantragen Sie in den folgenden Fällen eine Umweltgenehmigung für die feuersichere Verwendung:

  • Sie bieten Schlafgelegenheiten für mehr als 10 Personen an. Zum Beispiel in einem Hotel, einem Gästehaus, einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim.
  • Mehr als 10 Personen unter 12 Jahren halten sich tagsüber in dem Gebäude auf. Zum Beispiel in einer Grundschule oder einem Kinderhort.
  • Mehr als 10 Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen halten sich tagsüber in dem Gebäude auf. Zum Beispiel in einer Tagesstätte.

Vorsicht! Wenn Sie keine Umweltgenehmigung für eine brandsichere Nutzung beantragen, obwohl Sie dies hätten tun müssen, machen Sie sich strafbar.

Benachrichtigung

In den folgenden Fällen machen Sie eine Meldung für den feuersicheren Einsatz:

  • Bildung für Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene: Gebäude der Sekundarstufe.
  • Leichtindustrie, z. B. ein Schuppen, ein Stall oder ein Gewächshaus für den Gartenbau.
  • Büro, z. B. ein Bankgebäude, ein Rathaus oder ein Landratsamt.
  • Sitzungen, z. B. in einem Konferenzzentrum, einer Kirche, einem Gemeindezentrum oder einem Theater.
  • Schwimmbäder, Turnhallen, Sporthallen oder Fitnesszentren.
  • Ein Einkaufszentrum, ein Kaufhaus, ein Supermarkt, ein Bahnhofsgebäude oder ein Shop an einer Tankstelle.

Was sollte ich tun?

Machen Sie den Vergunningscheck vom Omgevingsloket, um zu sehen, ob Sie eine Genehmigung beantragen oder eine Meldung machen müssen.

Antrag auf Erlaubnis

  • Beantragen Sie die Genehmigung mindestens 6 Monate im Voraus über das Omgevingsloket. Der Grund dafür ist, dass Sie das Gebäude nicht nutzen dürfen, bevor Sie die Genehmigung haben. 
  • Während der Online-Bewerbung wird angegeben, welche Unterlagen Sie mitschicken müssen.
  • Senden Sie mindestens einen Grundriss des Gebäudes. Auf dem Grundriss sollten Feuerlöscher, Fluchtwege und andere Brandschutzeinrichtungen eingezeichnet sein. 
  • Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag.
  • Die Gemeinde erstellt einen Entscheidungsentwurf über Ihren Antrag. Dies ist eine vorläufige Entscheidung.
  • Wenn Sie mit diesem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden sind, können Sie dies innerhalb von 6 Wochen durch Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Entwurf mitteilen. Geben Sie in Ihrer Stellungnahme an:
    • Ihr Name;
    • Adresse;
    • Das Aktenzeichen des Entscheidungsentwurfs;
    • Der Grund, warum Sie mit der Entscheidung über den Entwurf nicht einverstanden sind;
    • das Datum, an dem Sie die Ansicht schreiben;
    • Ihre Unterschrift.

Bericht

  • Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen im Voraus über das Omgevingsloket erfolgen.
  • Geben Sie an, dass es sich um eine "Verwendungsmeldung" handelt. 
  • Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für Ihre Anmeldung. 
  • Aufgrund Ihres Berichts kann die Gemeinde Bedingungen für die feuersichere Nutzung des Gebäudes auferlegen. Sie müssen diese Auflagen erfüllen. 

Was sollte ich mitbringen?

Wie lange dauert es?

  • Für eine Benachrichtigung: 4 Wochen.
  • Für eine Genehmigung: 6 Monate. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um 6 Wochen verlängern.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihre Genehmigung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen beim Gericht Beschwerde einlegen. Dies ist nur möglich, wenn Sie auch eine Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf abgegeben haben.