Baumfällung

Was ist das?


Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen, große Sträucher neu pflanzen oder ein Grundstück beschneiden wollen, gehen Sie auf
. Dann machen Sie den Genehmigungs-Check auf dem Omgevingsloket. Er bietet einen klaren Überblick über alle Vorschriften, die für Ihre Fällarbeiten gelten.
Nach diesem Check können Sie den Antrag einfach einreichen. Verwenden Sie dazu DigiD oder eHerkenning (eRecognition).

Wie funktioniert das?

  • Sie können nur dann eine Umweltgenehmigung beantragen, wenn Sie der Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der Baum steht.
  • Die Gemeinde kann vorschreiben, dass Sie den Baum nur fällen dürfen, wenn Sie einen neuen Baum pflanzen, der den gleichen Wert hat wie der gefällte Baum. Die Gemeinde bestimmt dann auch, innerhalb welcher Zeitspanne Sie dies tun müssen.

Erlaubnis verweigert

Sie werden keine Genehmigung erhalten, wenn die Gemeinde andere Interessen als wichtiger ansieht. Diese Interessen können mit folgenden Punkten zu tun haben

  • Naturerhaltung
  • Kulturgeschichte
  • Landschaft
  • Stadt- oder Dorfbild

Außerhalb bebauter Gebiete

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten oft andere Regeln für das Fällen von Bäumen.

In Kerkrade verstehen wir unter "innerhalb des bebauten Gebiets" alle Wohnviertel und das Stadtgebiet (z. B. Heilust, Holz und Eygelshoven-Kom) sowie die Gewerbegebiete (mit Ausnahme des Juliaterreins).

Mit "außerhalb des bebauten Bereichs" ist der Außenbereich gemeint. Das sind die Gebiete außerhalb von Wohngebieten, städtischen Gebieten und Gewerbegebieten, die einen landschaftlichen, kulturhistorischen und ökologischen Wert haben. Dies sind die folgenden Gebiete:

1. Teilgebiet um die Orchard Pit Road

2. Teilgebiet Burgemeester Boyensbos/Schouffertsbos

3. Untergebiet Anselderbeek-Tal zwischen Hopel und Finch.

4. Teilgebiet Carisborg

5. Gebiet Wurmtal, Baalsbruggen, Berenbos und Rolduc

6. Anselder/Bleijerheiderbeek-Tal

7. Gebiet zwischen den Unternehmen am Tunnelweg und Terwinselen

8. Das Gebiet zwischen Parralelweg und
Industriestraat/Schifferheidestraat/Vauputs einschließlich der landwirtschaftlichen Flächen und des Bauernhofs auf Vauputs

9. Das Gebiet an der Baamstraat

10. Landwirtschaftliche Fläche zwischen Gemeindegrenze (Heerlen) und Euregioweg

11. Das Gebiet um die Crombacherstraat

Dies ist auch auf der Karte Innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete gemäß dem Forstgesetz zu sehen

Was sollte ich tun?

Möchten Sie eine Genehmigung beantragen?
Dann müssen Sie der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem der Baum steht.
 

Wenn Sie Nachbarn haben, wenden Sie sich zuerst an
, wenn diese Einwände gegen die Fällung des Baumes haben.
 

Benötigen Sie eine Genehmigung oder einen Bescheid? Bitte angeben:

  • welche Art von Baum es ist
  • wo der Baum steht
  • Durchmesser in Zentimetern, gemessen in 1,30 m Höhe über dem Boden
  • ob es sich um 1 oder mehrere Bäume handelt
  • wie Sie die Fällung angehen wollen
  • warum Sie den Baum fällen wollen
  • ob Sie umpflanzen werden


Ist der Baum erkrankt?
Dann fügen Sie eine Stellungnahme eines Baumpflegers bei.

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.
Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um 6 Wochen verlängern. Weitere 4 Wochen können hinzukommen, wenn die Gemeinde eine Beratung und/oder Genehmigung einer anderen zuständigen Behörde benötigt.
 

Erlaubnis verweigert

Sie werden keine Genehmigung erhalten, wenn die Gemeinde andere Angelegenheiten für wichtiger hält. Zum Beispiel:

  • Naturerhaltung
  • Kulturgeschichte
  • Landschaft
  • Stadt- oder Dorfbild

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden?
Legen Sie innerhalb von 6 Wochen Einspruch ein.

Zusätzliche Informationen

Um Bäume zu fällen, die unter das Naturschutzgesetz fallen, müssen Sie eine Fällmeldung einreichen. Dazu gehören auch Bäume außerhalb bebauter Gebiete. 

Sind Sie Eigentümer eines Baumes, der auf der städtischen Liste der wertvollen und denkmalgeschützten Bäume steht? Wenn ja, müssen Sie der Gemeinde jede Veränderung melden. Gründe für die Meldung können sein:

  • Sie verkaufen den Baum an einen neuen Besitzer.
  • Der Baum wurde ohne Umweltgenehmigung für die Fällung gefällt oder anderweitig zerstört.
  • Der Baum ist dabei umzufallen oder zu sterben

Wenn sich etwas an Ihrem geschützten oder denkmalgeschützten Baum geändert hat, melden Sie es:

  • welche Art von Baum es ist (z. B. eine Eiche oder eine Kastanie)
  • wie groß der Baum ist
  • Ort, an dem sich der Baum befindet (Adresse)
  • was mit dem Baum geschieht oder was sich in der Umgebung des Baumes verändern wird

Die Listen der wertvollen und denkmalgeschützten Bäume in Kerkrade können unter gemeentehuis@kerkrade.nl abgerufen werden.

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