Baumfällung
Was ist das?
Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen, verpflanzen oder erheblich beschneiden wollen, benötigen Sie manchmal eine Umweltgenehmigung der Gemeinde.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten oft andere Regeln für das Fällen von Bäumen.
In Kerkrade verstehen wir unter "innerhalb des bebauten Gebiets" alle Wohnviertel und das Stadtgebiet (z. B. Heilust, Holz und Eygelshoven-Kom) sowie die Gewerbegebiete (mit Ausnahme des Juliaterreins).
Mit "außerhalb des bebauten Bereichs" ist der Außenbereich gemeint. Das sind die Gebiete außerhalb von Wohngebieten, städtischen Gebieten und Gewerbegebieten, die einen landschaftlichen, kulturhistorischen und ökologischen Wert haben. Dies sind die folgenden Gebiete:
1. Teilgebiet um die Orchard Pit Road
2. Teilgebiet Burgemeester Boyensbos/Schouffertsbos
3. Untergebiet Anselderbeek-Tal zwischen Hopel und Finch.
4. Teilgebiet Carisborg
5. Gebiet Wurmtal, Baalsbruggen, Berenbos und Rolduc
6. Anselder/Bleijerheiderbeek-Tal
7. Gebiet zwischen den Unternehmen am Tunnelweg und Terwinselen
8.
Das Gebiet zwischen Parralelweg und Industriestraat/Schifferheidestraat/Vauputs einschließlich der landwirtschaftlichen Flächen und des Bauernhofs auf Vauputs
9. Das Gebiet an der Baamstraat
10. Landwirtschaftliche Fläche zwischen Gemeindegrenze (Heerlen) und Euregioweg
11. Das Gebiet um die Crombacherstraat
Dies ist auch auf der Karte Innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete gemäß dem Forstgesetz zu sehen
Wie funktioniert das?
- Sie können nur dann eine Umweltgenehmigung beantragen, wenn Sie der Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der Baum steht.
- Die Gemeinde kann vorschreiben, dass Sie den Baum nur fällen dürfen, wenn Sie einen neuen Baum pflanzen, der den gleichen Wert hat wie der gefällte Baum. Die Gemeinde bestimmt dann auch, innerhalb welcher Zeitspanne Sie dies tun müssen.
Erlaubnis verweigert
Sie werden keine Genehmigung erhalten, wenn die Gemeinde andere Interessen als wichtiger ansieht. Diese Interessen können mit folgenden Punkten zu tun haben
- Naturerhaltung
- Kulturgeschichte
- Landschaft
- Stadt- oder Dorfbild
Was sollte ich tun?
- Wenden Sie sich immer zuerst an die Anwohner, wenn diese gegen die Fällung des Baumes sind.
- Mit Omgevingsloket können Sie online prüfen, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
- Wenn sich herausstellt, dass Sie eine Genehmigung benötigen, können Sie diese direkt mit Ihrem DigiD (Privatpersonen) oder eHerkenning (Unternehmen) beantragen.
- Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an:
- Um welche Art von Baum handelt es sich?
- Wo der Baum steht;
- ob ein oder mehrere Bäume betroffen sind;
- Wie Sie die Fällung angehen wollen;
- Warum Sie den Baum fällen wollen.
- Wenn der Baum krank ist, fügen Sie eine Erklärung eines Baumpflegers bei.
Was kostet das?
Bezieht sich der Antrag auf eine Umweltgenehmigung auf die Fällung oder Fällung eines Baumbestands, für die eine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung aufgrund einer Bestimmung in einer Provinzverordnung oder der Baumverordnung der Gemeinde Kerkrade erforderlich ist, beträgt der Tarif 72,00 €Tarif 2023).
Wie lange dauert es?
- Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden.
- Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmalig um sechs Wochen verlängern.
- Wenn die Gemeinde nicht innerhalb der Zeitspanne entscheidet, erhalten Sie automatisch die Genehmigung.
Einspruch erheben
Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Zusätzliche Informationen
Für das Fällen von Bäumen, die unter das Naturschutzgesetz fallen, müssen Sie eine Fällmeldung einreichen. Dies gilt auch für Bäume außerhalb geschlossener Ortschaften. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland.
Sind Sie Eigentümer eines Baumes, der auf der städtischen Liste der wertvollen und denkmalgeschützten Bäume steht? Wenn ja, müssen Sie der Gemeinde jede Veränderung melden. Gründe für die Meldung können sein:
- Sie verkaufen den Baum an einen neuen Besitzer.
- Der Baum wurde ohne Umweltgenehmigung für die Fällung gefällt oder anderweitig zerstört.
- Der Baum ist dabei umzufallen oder zu sterben
Wenn sich etwas an Ihrem geschützten oder denkmalgeschützten Baum geändert hat, melden Sie es:
- welche Art von Baum es ist (z. B. eine Eiche oder eine Kastanie)
- wie groß der Baum ist
- Ort, an dem sich der Baum befindet (Adresse)
- was mit dem Baum geschieht oder was sich in der Umgebung des Baumes verändern wird
Nachstehend finden Sie die Listen der wertvollen und denkmalgeschützten Bäume in Kerkrade. Die Listen sind pro Bezirk.