Bäume, Benachrichtigung

Was ist das?

Es gibt alle möglichen Gründe, warum Bäume und Sträucher Sie stören können. Sie können an Schädlinge, herabfallende Blätter, Wurzeln, Allergien oder Schatten denken. Wenn Sie sich an Bäumen und Sträuchern auf kommunalem Grund stören, können Sie eine Anzeige erstatten. Belästigen Sie die Bäume Ihrer Nachbarn? Dann müssen Sie selbst etwas dagegen tun. Unter anderem können Sie die Nachbarn zur Rechenschaft ziehen. Zunächst müssen die Nachbarn verwarnt werden, und wenn sie nichts unternehmen, können Sie selbst aktiv werden. Die Warnung sollte schriftlich erfolgen.

Wie funktioniert das?

Ein Baum sollte mindestens 2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Hecken und Sträucher sollten mindestens 0,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Messen Sie dies von der Mitte des Baumes oder Strauches aus.

Die Baumverordnung der Stadt Kerkrade weicht von der Gesetzgebung ab und besagt, dass der Abstand von Hecken und Sträuchern von der Grundstücksgrenze Null sein sollte.