Assistenz, Meldung von Feiertagen

Was ist das?

Wenn Sie Leistungen erhalten und in Urlaub fahren, müssen Sie dies der Gemeinde im Voraus mitteilen.

Wie funktioniert das?

Sie können mehrmals im Jahr in den Urlaub fahren. Wie lange Sie in den Urlaub fahren können, hängt von Ihrem Alter ab

  • Jünger als das AOW-Alter: Sie haben Anspruch auf insgesamt 4 Wochen Urlaub pro Jahr:
  • AOW-Alter oder älter: Sie haben Anspruch auf insgesamt 13 Wochen Urlaub pro Jahr:

Wenn Sie länger im Urlaub sind, stellt die Gemeinde Ihre Leistung ein. Dies geschieht an dem ersten Tag, an dem Sie die maximale Anzahl von Tagen überschritten haben.

Was sollte ich tun?

Um Ihren Urlaub oder einen anderen Auslandsaufenthalt zu melden, drucken Sie bitte das unten stehende Formular "Auslandsaufenthalt 2024" aus oder holen Sie es am Schalter des Burgerplein KerkradeMarkt 33) ab. Sie müssen das Formular pro Person ausfüllen, unterschreiben und persönlich am Schalter des Burgerplein abgeben. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.   

Melden Sie Ihren Urlaub im Voraus bei der Gemeinde an. Wenn Sie dies nicht tun, wird die Gemeinde Ihnen eine Verwarnung oder ein Bußgeld auferlegen.

Melden Sie sich so schnell wie möglich bei der Gemeinde, wenn Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind.

Befreiung von der Arbeitspflicht

Wenn Sie von der Arbeitspflicht befreit sind, müssen Sie nicht melden, dass Sie in den Niederlanden Urlaub machen. Eine Befreiung von der Arbeitspflicht bedeutet, dass Sie Folgendes nicht tun müssen:

  • Arbeitssuchend und einstellend.
  • Annahme eines Angebots der Gemeinde, das es Ihnen ermöglicht, wieder an die Arbeit zu gehen.
  • Nehmen Sie an einer Untersuchung über Ihr Arbeitspotenzial teil.
  • Anmeldung beim UWV.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit.

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Tätigkeiten ausüben müssen, sind Sie nicht von der Arbeitspflicht befreit und müssen Ihren Urlaub in den Niederlanden einfach bei der Gemeinde melden.