Bienenhaltung

Was ist das?

Es ist nicht erlaubt, Bienen als Hobby oder aufgrund Ihres Berufs zu halten. Bienen sind geschützte Tiere und können in Ihrer Umgebung eine Belästigung darstellen. Es ist daher verboten, Bienen zu halten:

  • im Umkreis von 30 Metern um eine Wohnung oder andere Gebäude, in denen sich tagsüber Menschen aufhalten (Büros, Schulen)
  • innerhalb von 30 Metern von einer öffentlichen Straße

Wenn Sie dennoch Bienen halten wollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde.

Wie funktioniert das?

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Bienen erhalten, kann die Gemeinde dafür Vorschriften erlassen, die Sie befolgen müssen.

Das Verbot gilt nicht, wenn Sie ausreichende Schutzmaßnahmen ergreifen oder wenn Sie Eigentümer der umliegenden Gebäude sind. Zu den Schutzmaßnahmen könnte ein 2 Meter hoher Zaun gehören, der nicht weiter als 6 Meter vom Bienenstock entfernt ist. Dadurch wird verhindert, dass die Bienen im Tiefflug ein- und ausfliegen.

Was sollte ich tun?

  • Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde.
  • Fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Lageskizze mit Grundriss bei.
  • Geben Sie in Ihrem Antrag auch an, um wie viele Bienen und Bienenstöcke es sich handelt.

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

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