Einspruch erheben

Was ist das?

Wenn Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Wie funktioniert das?

  • In der Entscheidung der Gemeinde wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie Widerspruch einlegen können. Darin wird Ihnen auch mitgeteilt, an welche Adresse Sie Ihren Widerspruch schicken müssen.
  • Ihr Einspruch muss innerhalb von 6 Wochen bei der Gemeinde eingehen. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung des Bescheids an Sie.
  • Die Gemeinde kann Sie auffordern, zu ihr zu kommen, um Ihren Einspruch zu besprechen.

Was sollte ich tun?

  • Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie sich von der Rechtsberatungsstelle, Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.
  • Sie legen Einspruch ein, indem Sie einen Einspruch an die Gemeinde schicken. Geben Sie in Ihrem Widerspruch die folgenden Informationen an:
    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • das Datum Ihres Widerspruchs
    • welche Entscheidung betroffen ist
    • warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
    • Ihre Unterschrift

Wie lange wird es dauern?

  • Der Widerspruchsausschuss der Gemeinde wird innerhalb von 12 Wochen über Ihren Widerspruch entscheiden.
  • Die Gemeinde kann diese Zeitspanne verlängern. Sie werden darüber immer benachrichtigt werden.

Zusätzliche Informationen

Wenn die Gemeinde Ihren Einspruch abgelehnt hat, können Sie dem Bescheid entnehmen, ob Sie beim Gericht Widerspruch einlegen können. Sie müssen Ihren Widerspruch innerhalb von 6 Wochen einlegen.

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