Einspruch erheben
Was ist das?
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Dieses Formular dient nicht dazu, Einspruch gegen den WOZ-Wert in Ihrem WOZ-Bescheid einzulegen.
Die Gemeinde hat die Bewertung, Festsetzung und Erhebung der WOZ an die BsGW ausgelagert. Ihren Einspruch können Sie direkt bei der BsGW einlegen
Sie können sich auch telefonisch unter der Nummer 088-8420420
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