Einreichung eines Einspruchs

Was ist das?

Sind Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie bei der Gemeinde einen Einspruch einlegen.

Wie funktioniert das?

Die Gemeinde kann eine Entscheidung treffen, mit der Sie nicht einverstanden sind. Zum Beispiel: Ihr Antrag auf einen Zuschuss oder eine Genehmigung wurde abgelehnt. Oder Sie sind mit der Befreiung, die Ihrem Nachbarn gewährt wurde, nicht einverstanden. Dann können Sie Einspruch einlegen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung sind:

  • Die Entscheidung liegt schriftlich vor.
  • Die Entscheidung liegt bei der Gemeinde.
  • Sie haben ein unmittelbares Interesse an dieser Entscheidung.

Was sollte ich tun?

Schriftlich Einspruch einlegen

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich beim Zentralen Widerspruchs- und Beschwerdeausschuss einreichen. Dieser Ausschuss ist unabhängig und besteht aus Personen, die nicht bei der Gemeinde beschäftigt sind.

Gemeinde Kerkrade

Zu Händen: Zentraler Ausschuss für Einwände und Beschwerden 

Postbus 600

6460 AP Kerkrade

Einspruch online einreichen

Für diese Anwendung können Sie sich mit DigiD (Privatperson) und E-Recognition (Unternehmen/Organisation) anmelden. 

Einreichung eines Einspruchs

Was sollte ich mitbringen?

So legen Sie Einspruch ein:

Sie haben Ihren Einspruch eingelegt:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • das Datum, an dem der Einspruch geschrieben wird
  • eine Beschreibung und das Datum der Entscheidung, gegen die Sie Einspruch erheben (oder eine Kopie der Entscheidung oder Veröffentlichung)
  • den Grund/die Gründe für Ihren Einspruch
  • Ihre Unterschrift

Wie lange dauert es?

Sie legen innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Bescheids Widerspruch bei der Gemeinde ein.

Der Zentrale Widerspruchs- und Beschwerdeausschuss wird Sie genauer über den Ablauf des Verfahrens informieren.

Zusätzliche Informationen

Sind Sie mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen. Wie Sie das tun können, steht in der Entscheidung über den Einspruch.