Asche verstreuen
Was ist das?
Sie können die Asche einer verstorbenen Person verstreuen. Dies kann im offenen Meer oder auf einem dafür vorgesehenen Streufeld geschehen. Wenn Sie die Asche an einem anderen Ort verstreuen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde.
Wie funktioniert das?
Nach einer Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in einem Aschebehälter gesammelt. Dieser Aschebehälter bleibt einen Monat lang in der allgemeinen Nische des Krematoriums. Während dieses Monats entscheiden Sie, was Sie mit der Asche machen wollen.
Sie können zum Beispiel die Asche verwenden:
- Streuung auf dem offenen Meer oder
- auf einem speziellen Streufeld
- zu Hause bleiben
- Beisetzung in einem ausgewiesenen Bereich eines Krematoriums oder Friedhofs
- begraben in einem Grab
- ins Ausland bringen (Export)
Unmittelbar arrangieren
Für die Befreiung, , müssen Sie einen Termin mit einem Standesbeamten der Gemeinde Kerkrade vereinbaren. Dies kann nicht über den Terminplaner erfolgen.
Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie die Gemeinde unter der allgemeinen Nummer 14 045 an.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde.
Zusätzliche Informationen
Neben dem Verstreuen der Asche können Sie auch Folgendes mit ihr tun:
- zu Hause in einer dekorativen Urne aufbewahren
- ins Ausland mitnehmen
- Beisetzung der Urne in einem Grab oder einer Nische in einer Urnenwand
- Aufbewahrung eines Teils der Asche in einem Schmuckstück oder Glasobjekt
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