Alkohollizenz

Was ist das?

  • Wenn Sie Alkohol ausschenken oder verkaufen, benötigen Sie von der Gemeinde eine alkoholrechtliche Genehmigung.
  • Wenn Sie während einer Veranstaltung Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Keine Genehmigung erforderlich

Sie dürfen Bier, Wein, Portwein und Sherry in den folgenden Einrichtungen verkaufen:

  • Supermarkt
  • Lebensmittelgeschäft
  • Imbissstube
  • Caterer
  • Tabakwarengeschäft
  • Spirituosengeschäft

Sie brauchen dann keine Lizenz. Sie dürfen in Ihrem Betrieb keine Alkoholverkostung durchführen.

Wie funktioniert das?

Mit einer Alkohollizenz dürfen Sie Alkohol an Personen ab 18 Jahren ausschenken und verkaufen.

Sie können den Führerschein erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Mitarbeiter sind 16 Jahre oder älter.
  • Ihr Barkeeper unter 18 Jahren darf Alkohol verkaufen, aber nicht trinken.
  • Alle Führungskräfte sind mindestens 21 Jahre alt und verfügen über eine SVH-Erklärung zur Sozialhygiene oder eine Erklärung zur beruflichen Kompetenz. Diese können Sie im Sozialhygieneregister nachlesen.
  • Keiner der leitenden Angestellten ist vorbestraft.
  • In Ihrem Betrieb muss immer ein Geschäftsführer anwesend sein. Dieser Geschäftsführer ist auch in Ihrer Lizenz aufgeführt.

Verbände und Stiftungen

Für Vereine und Stiftungen, die Alkohol ausschenken, gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Die Zeiten, zu denen Alkohol ausgeschenkt wird, und die Altersbeschränkung werden an gut sichtbarer Stelle bekannt gegeben.
  • Im Verein oder in der Stiftung gibt es mindestens 2 Führungskräfte mit einem SVH-Zertifikat für Sozialhygiene.
  • Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, ist 1 dieser Manager anwesend.
  • Die Hausordnung für den Alkoholkonsum ist in der Geschäftsordnung enthalten.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde. Dies geschieht in der Gemeinde, in der Ihr Unternehmen, Ihr Verein oder Ihre Stiftung ansässig ist.

Bibob-Formular

Die Gemeinde kann Sie auffordern, einen Bibob-Fragebogen auszufüllen. Mit diesem Fragebogen beurteilt die Gemeinde die Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens. Wenn Sie z. B. eine kriminelle Vergangenheit haben, kann die Gemeinde beschließen, Ihnen keine Genehmigung zu erteilen.

Neuen Manager immer benachrichtigen

Wenn ein neuer Geschäftsführer hinzukommt, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen. Sie brauchen dafür keine neue Genehmigung zu beantragen.

Was benötige ich?

  • gültiges Ausweisdokument für jede in der Lizenz genannte Person
  • Plan des Unternehmens, einschließlich Terrasse
  • Offizielles Reglement des Vorstands (gilt nur für Vereine und Stiftungen)

Die Gemeinde kann zusätzliche Unterlagen verlangen, z. B. die Arbeitsverträge der Führungskräfte.

Wie lange wird es dauern?

  • Sie werden innerhalb von acht Wochen benachrichtigt.
  • Wenn Sie die Zulassung für einen Verein oder eine Stiftung beantragen, werden Sie innerhalb von 6 Monaten benachrichtigt.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.

Feedback geben 

Kontakt aufnehmen