Ableitung von Abwasser

Was ist das?

Einleitende Abwasserunternehmen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Abwasser in die kommunale Kanalisation einleiten wollen, will die Gemeinde das von Ihnen wissen. Sie müssen nur bestimmte Einleitungen melden. Für andere Einleitungen müssen Sie bei der Gemeinde eine Genehmigung beantragen.

Ableitung von häuslichem Abwasser

Es ist illegal, häusliche Abwässer außerhalb der Kanalisation einzuleiten (abzuleiten), zum Beispiel in einen Bach, Fluss, See oder in den Boden. Ist Ihr Haus oder ein anderes Gebäude (noch) nicht an die Kanalisation angeschlossen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Einleitungsverbot. Dies tun Sie beim Wasserwirtschaftsamt oder beim Wasserwirtschaftsamt Ihrer Region.

Wenn Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung haben, brauchen Sie keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Sie können über den Umweltzähler sehen, was Sie tun müssen.

Was sollte ich tun?

Abwassereinleitungsgenehmigung für Unternehmen

Die Anmeldung oder Beantragung der Genehmigung erfolgt über das Omgevingsloket. Geben Sie dabei die folgenden Informationen an:

  • Ob Sie bereits Genehmigungen für die Abwassereinleitung erhalten haben (z. B. eine Umweltgenehmigung oder eine wasserrechtliche Genehmigung)
  • ob Sie die Einleitung von Abwasser bereits gemeldet haben (nur wenn Sie auch eine Bestätigung der Meldung haben)

Befreiung von der Einleitung häuslichen Abwassers

  • Sie fragen die Wasserbehörde/Hochwasserbehörde, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
  • Beantragen Sie dann ggf. die Befreiung. Geben Sie dabei an, wie Sie Ihre häuslichen Abwässer einleiten wollen.

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