Ableitung von Abwasser

Was ist das?

Einleitende Abwasserunternehmen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Abwasser in die kommunale Kanalisation einleiten wollen, möchte die Gemeinde das von Ihnen wissen. Sie müssen nur bestimmte Einleitungen melden. Für andere Einleitungen müssen Sie bei der Gemeinde eine Genehmigung beantragen.

Ableitung von häuslichem Abwasser

Es ist verboten, häusliche Abwässer außerhalb der Kanalisation einzuleiten (abzuleiten), zum Beispiel in einen Bach, Fluss, See oder in den Boden. Wenn Ihr Haus oder ein anderes Gebäude (noch) nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, können Sie eine Ausnahme vom Einleitungsverbot beantragen. Dies tun Sie beim Wasserverband/Hochwasserverband in Ihrer Region.

Wenn Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung haben, brauchen Sie keine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Über das Internetmodul des Aktivitätenerlasses (AIM) können Sie sehen, ob Sie eine Genehmigung beantragen oder eine Meldung machen müssen.

Was sollte ich tun?

Abwassereinleitungsgenehmigung für Unternehmen

Melden Sie sich an oder beantragen Sie die Genehmigung über AIM. Geben Sie dabei die folgenden Informationen an:

  • Ob Sie bereits Genehmigungen für die Abwassereinleitung erhalten haben (z. B. eine Umweltgenehmigung oder eine wasserrechtliche Genehmigung)
  • ob Sie bereits eine Anmeldung zur Abwassereinleitung eingereicht haben (nur wenn Sie auch eine Bestätigung der Anmeldung haben)

Befreiung von der Einleitung häuslichen Abwassers

Sie fragen die Wasserbehörde/Hochwasserbehörde, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Sie beantragen dann gegebenenfalls die Befreiung. Geben Sie dabei an, wie Sie Ihr häusliches Abwasser einleiten wollen.