Verzicht auf die niederländische Staatsangehörigkeit

Was ist das?

Wenn Sie auf die niederländische Staatsangehörigkeit verzichten möchten, können Sie bei der Gemeinde eine Erklärung abgeben. Damit verzichten Sie auf das Recht auf einen niederländischen Reisepass. Wenn Sie auf die niederländische Staatsangehörigkeit verzichten, verlieren auch Ihre minderjährigen Kinder die niederländische Staatsangehörigkeit. Es sei denn, Ihr Partner behält die niederländische Staatsangehörigkeit.

Für die Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin bei einem Standesbeamten, den Sie unter der allgemeinen Nummer 14 045 erreichen.

Wie funktioniert das?

Sie können nur verzichten, wenn:

  • Sie sind volljährig
  • Sie haben eine doppelte Staatsangehörigkeit

Was sollte ich tun?

Sie müssen die Verzichtserklärung persönlich abgeben. Nur wenn Sie aus physischen oder psychischen Gründen nicht kommen können, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, die Erklärung in Ihrem Namen abzugeben.

  • Die Gemeinde prüft Ihre Erklärung anhand der geltenden Vorschriften und stellt fest, ob Ihre Erklärung rechtswirksam ist.
  • Wenn Ihre Erklärung zu einer Änderung der Staatsangehörigkeit führt, wird diese in der Basisregistrierung von Personen (BRP).

Was benötige ich?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisedokumente
  • den Nachweis, dass Sie neben der niederländischen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen

Zusätzliche Informationen

Sie können Ihre niederländische Staatsangehörigkeit auch auf andere Weise verlieren:

  • Sie haben Ihre Staatsangehörigkeit freiwillig gewechselt.
  • Sie haben bei der Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft durch Option oder Einbürgerung einen Betrug begangen. Sie verlieren dann Ihre niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind wegen eines Verbrechens gegen den niederländischen Staat verurteilt worden. Sie verlieren dann Ihre niederländische Staatsangehörigkeit.