Zuschuss für begrünte Dächer und Fassaden

Begrünte Dächer und Fassaden sind Dächer und Wände, die mit Pflanzen bedeckt sind. Das sieht nicht nur schön aus, sondern hat auch viele andere Vorteile. Sie sorgen zum Beispiel für mehr Grün in der Stadt, verbessern die Luftqualität und helfen, Regenwasser zu speichern. Außerdem verbessern sie die Isolierung von Gebäuden, so dass man weniger Energie verbrauchen muss.

Die Gemeinde Kerkrade gewährt Hausbesitzern oder Mietern Zuschüsse für die Installation eines Gründachs oder einer begrünten Fassade. Auf diese Weise wollen wir Folgendes erreichen:

  • Verringerung von Überschwemmungen;
  • Energie sparen und weniger Kohlendioxid(CO2) ausstoßen;
  • Feinstaub und Stickstoff zurückhalten;
  • Verringerung der Lärmbelästigung;
  • wodurch die Stadt weniger heiß wird;
  • und ziehen mehr Pflanzen- und Tierarten an (Erhöhung der Artenvielfalt).

Wie kann ich einen Zuschuss beantragen?

Sie beantragen die Förderung durch Ausfüllen des digitalen Antragsformulars Anreizsystem Gründächer und begrünte Fassaden

Sie können dies mit DigiD, aber auch ohne DigiD tun. 

Können Sie das Antragsformular nicht digital ausfüllen? Dann können Sie ein Formular am Schalter des Stadtbüros abholen und per Post an Postbus 600 6460 AP Kerkrade schicken.

Was sind die Bedingungen?

Um in den Genuss der Subventionsregelung zu kommen, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Diese sind:

  • Sie sind der Eigentümer oder Nutzer der Immobilie.
  • Die Mindestdachfläche beträgt 10m2 für ein Wohnhaus und 50m2 für ein gewerbliches Gebäude.
  • Die Mindestfläche für begrünte Fassaden beträgt 5m2 für ein Wohnhaus und 10m2 für ein Geschäftsgebäude.
  • Die Konstruktion des Gründachs muss die Mindestwasserspeicherung von 25 Litern prom2 für ein extensives Gründach und 50 Litern prom2 für ein intensives Gründach einhalten.
  • Für den Bau von Gründächern und Fassadenbegrünungen ist möglicherweise eine Umweltgenehmigung erforderlich.
  • Nach der Errichtung müssen Sie die Anlagen mindestens 5 Jahre lang instand halten.

Was geschieht nach dem Antrag auf Finanzhilfe?

Nachdem Sie das Bewerbungsformular an uns geschickt haben (per E-Mail oder Post), ist das Verfahren wie folgt: 

  1. Wir setzen uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen zu vereinbaren.
  2. Wir werden Ihre Bewerbung prüfen.
  3. Wir werden eine Entscheidung über Ihren Antrag treffen. 

Wurde Ihr Antrag genehmigt? Und möchten Sie das Förderprogramm in Anspruch nehmen? Dann gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sie nehmen die Subventionsregelung in Anspruch.
  2. Sie führen die Arbeit selbst aus oder lassen sie ausführen.
  3. Ihre Lieferdaten werden von uns geprüft.
  4. Sie werden den Zuschuss erhalten.
  5. Auf Wunsch führen wir auch eine Hausbesichtigung durch.

Wichtig zu wissen

Im Folgenden sind einige der Punkte aufgeführt, die Sie beachten sollten:

  • Wohnen Sie in einem gemieteten Haus? Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Vermieter, wenn Sie ein Gründach, eine grüne Fassade oder einen vertikalen Garten anlegen wollen;
  • Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihr Antrag genehmigt ist;
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und Größe der zu errichtenden Anlage ab (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und vertikaler Garten).
  • Sie können begrünte Dächer oder Fassaden erst dann errichten, wenn Ihr Zuschussantrag genehmigt wurde. Die Arbeiten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung der Finanzhilfe beginnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.