Wahlschein verloren, beschädigt oder nicht erhalten

Sind Sie am 2. Februar 2026 im Melderegister der Gemeinde Kerkrade eingetragen? Und sind Sie wahlberechtigt( )? 

Dann erhalten Sie einen Stimmzettel, mit dem Sie in Kerkrade an den Kommunalwahlen teilnehmen können. Ihr Stimmzettel wird Ihnen spätestens am 4. März 2026 per Post zugestellt.

Haben Sie keinen Stimmrechtsausweis erhalten, haben Sie ihn verloren oder ist er stark beschädigt? Dann können Sie bei der Gemeinde einen neuen Stimmrechtsausweis beantragen. Dies kann digital oder mündlich geschehen.

Wahlkarte beschädigt

Ob Sie mit einem beschädigten Stimmrechtsausweis wählen können, hängt von der Art der Beschädigung ab. Die folgenden Teile Ihres Stimmausweises sollten noch in Ordnung sein:

  • Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihr Wohnsitz
  • Ihr Geburtsdatum
  • Um welche Wahl handelt es sich?
  • Nummer des Stimmzettels
  • Das Hologramm auf der Wahlkarte

Beantragung eines Ersatzwahlscheins auf digitalem Weg

Sie können bis Freitag, 13. März, 17:00 Uhr, über iBurgerzaken digital einen Ersatzstempel beantragen. Halten Sie Ihre DigID-Anmeldedaten bereit. Sie benötigen diese, um sich anzumelden.

Dieses digitale Formular ist ab März 2026 verfügbar.

Mündliche Beantragung eines Ersatzstimmausweises

Sie können bis Dienstag, 17. März 2026, 12:00 Uhr mündlich einen neuen Stimmzettel beantragen. Dazu müssen Sie persönlich zum Stadtamt (Markt in Kerkrade) kommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Bringen Sie eine Kopie Ihres Identitätsnachweises mit . Diesen legen Sie zusammen mit dem Antrag vor.