Wahlschein verloren, beschädigt oder nicht erhalten

Wenn Sie zur Wahl zugelassen sind, wird Ihnen ein Wahlschein nach Hause geschickt. Spätestens 14 Tage vor den Wahlen erhalten Sie Ihre Wahlkarte. 

Haben Sie keinen Stimmrechtsausweis erhalten, haben Sie ihn verloren oder ist er stark beschädigt? Dann können Sie bei der Gemeinde einen neuen Stimmrechtsausweis beantragen. Dies kann digital oder mündlich geschehen.

Wahlkarte beschädigt

Ob Sie mit einem beschädigten Stimmrechtsausweis wählen können, hängt von der Art der Beschädigung ab. Die folgenden Teile Ihres Stimmausweises sollten noch in Ordnung sein:

  • Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihr Wohnsitz
  • Ihr Geburtsdatum
  • Um welche Wahl handelt es sich?
  • Nummer des Stimmzettels
  • Das Hologramm auf der Wahlkarte

Beantragung eines Ersatzwahlscheins auf digitalem Weg

Hier können Sie Ihren Ersatzwahlschein digital beantragen. Bitte halten Sie Ihre DigID-Anmeldedaten bereit. Sie benötigen diese zum Einloggen.

DigiDAntrag auf Ersatzwahlschein

Mündliche Beantragung eines Ersatzstimmausweises

Sie können bis Dienstag, den 28. Oktober 2025, mittags mündlich einen neuen Wahlschein beantragen. Dazu müssen Sie persönlich in den GemeindebürosMarkt 33 in Kerkrade) erscheinen. 

Bringen Sie eine Kopie Ihres Identitätsnachweises mit . Diesen legen Sie zusammen mit dem Antrag vor.