Stempas für die Kommunalwahlen

Sind Sie am 2. Februar 2026 im Melderegister der Gemeinde Kerkrade eingetragen? Und sind Sie wahlberechtigt( )? 

Dann erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung, mit der Sie in Kerkrade an den Kommunalwahlen teilnehmen können. Ihre Wahlbenachrichtigung wird Ihnen spätestens am 4. März 2026 per Post zugestellt.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie bei diesen Wahlen wählen dürfen? Dann überprüfen Sie dies auf der Website des Wahlrats.

Sie können in jedem Wahllokal in Kerkrade wählen.

Mit dem Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal in der Gemeinde Kerkrade wählen. Bringen Sie den Wahlschein und Ihren Ausweis zum Wahllokal mit. Ihr Ausweis darf am Tag der Wahl höchstens 5 Jahre abgelaufen sein.

Können Sie nicht selbst wählen gehen? Zum Beispiel, weil Sie arbeiten müssen oder krank sind? Dann können Sie jemandem die Erlaubnis erteilen, für Sie zu wählen.