Abstimmen aus dem Ausland
Sind Sie im Ausland, wenn in den Niederlanden Wahlen stattfinden? Dann können Sie trotzdem wählen.
Die Gemeinde Den Haag organisiert die Wahlen für alle Wähler außerhalb der Niederlande. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Den Haag auf der Seite für Wähler außerhalb der Niederlande.
Stimmabgabe bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland
Sind Sie vorübergehend im Ausland, während in den Niederlanden Wahlen stattfinden? Zum Beispiel, um Urlaub zu machen, zu arbeiten oder zu studieren? Aber Sie sind in den Niederlanden gemeldet? In diesem Fall können Sie trotzdem wählen. Das können Sie auf zwei Arten tun: durch schriftliche Vollmacht und per Brief
Wie kann ich durch schriftliche Vollmacht abstimmen?
Bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte lassen Sie eine andere Person in einer niederländischen Gemeinde für sich abstimmen. Diese Person in den Niederlanden muss auch selbst wählen. Eine schriftliche Vollmacht können Sie bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, anfordern.
- Sie füllen ein Formular "Antrag auf Stimmabgabe durch Bevollmächtigte" (Muster L8) aus.
- Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person unterschreiben beide das Vollmachtsformular.
- Sie reichen das Vollmachtsformular spätestens 5 Tage vor den Wahlen bei Ihrer Gemeinde ein.
- Die Gemeinde schickt Ihnen eine Benachrichtigung, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde.
- Die Gemeinde sendet der von Ihnen bevollmächtigten Person eine Vollmachtsurkunde zu. Mit dieser Vollmachtskarte kann diese Person für Sie abstimmen.
Formular zur Beantragung der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Beantragung einer schriftlichen Vollmacht für die Unterhauswahl am 29. Oktober 2025 ist ab Donnerstag, 16. Oktober 2025, möglich.
Wie kann ich per Brief abstimmen?
Sie können auch per Briefwahl von Ihrer vorübergehenden ausländischen Adresse aus wählen. Beantragen Sie dazu einen Briefwahlschein bei der Gemeinde Den Haag. Dies ist über die Website Vorübergehend im Ausland während der Unterhauswahlen möglich.
Bei Kommunal-, Provinzialrats- und Wasserratswahlen können Sie nur eine andere Person bevollmächtigen, für Sie zu stimmen. Briefwahl ist bei diesen Wahlen nicht möglich.
Für die Unterhauswahl am 29. Oktober 2025 muss Ihre vollständige Bewerbung bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 23.59 Uhr, eingegangen sein.
Wählen, wenn Sie im Ausland leben
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und sind nicht in einer niederländischen Gemeinde gemeldet? Und möchten Sie vom Ausland aus an den Wahlen teilnehmen?
- Melden Sie sich einmalig bei der Gemeinde Den Haag an
- Die Unterlagen, die Sie für die Stimmabgabe verwenden können, werden Ihnen bei jeder Wahl für die konsultativen Referenden, die Abgeordnetenkammer und das Europäische Parlament automatisch zugesandt. Eine erneute Registrierung für jede Wahl ist nicht erforderlich.
Eintragung als Wähler außerhalb der Niederlande
Die Registrierung für die Wahlen zum Repräsentantenhaus am 29. Oktober 2025 kann bis zum 17. September 2025 erfolgen.
Jemand anderen dazu bringen, für Sie zu stimmen
Sind Sie als Wähler außerhalb der Niederlande registriert? Und möchten Sie, dass jemand in den Niederlanden, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba für Sie bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer stimmt? Dann beantragen Sie eine Vollmacht bei.
Ihre vollständige Bewerbung muss bis spätestens Mittwoch, den 17. September 2025 (23:59 Uhr niederländischer Zeit) bei der Gemeinde Den Haag eingehen.