Abriss und/oder Asbestsanierung
Wenn Sie ein Haus, ein Gebäude oder einen Gegenstand ganz oder teilweise abreißen und/oder von Asbest befreien wollen, müssen Sie eine Abbruchmeldung einreichen. Das Formular für die Abbruchmeldung finden Sie auf der Website des Omgevingsloket.
Wenn Sie Abbrucharbeiten an einem Denkmal oder an einem geschützten Ort durchführen wollen, ist immer eine Umweltgenehmigung für den Abbruch erforderlich.
abreißen.
"Abriss" bedeutet den Abriss des gesamten Bauwerks oder eines Teils davon. Bei Umbauten kann es sich also um einen Teilabriss handeln. In beiden Fällen ist eine Abbruchmeldung erforderlich. Wenn die insgesamt freigesetzten Abbruchabfälle weniger als 10 Kubikmeter (m3) betragen, ist keine Meldung erforderlich. Bei Abbrucharbeiten, bei denen auch Asbest entfernt wird, ist jedoch unabhängig von der Menge des Abbruchmaterials immer eine Abbruchmeldung erforderlich.
Mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Abrissarbeiten wird eine Abrissanzeige bei der Gemeinde über das Omgevingsloket eingereicht.
Diese Meldung muss vollständig sein, und häufig muss ein Asbestinventarbericht beigefügt werden. Ein Asbestinventarbericht ist nicht erforderlich, wenn die Arbeiten in oder an einem Bauwerk oder einem Teil davon durchgeführt werden, das nach dem 1. Januar 1994 errichtet wurde.
Asbest
Für die Beseitigung von Asbest ist immer eine Abbruchmeldung erforderlich. Asbest ist eine Sammelbezeichnung für in der Natur vorkommende Mineralien. Diese Mineralien bestehen aus feinen und sehr kleinen Fasern. Das Material hat nützliche Eigenschaften: Es ist stark, verschleißfest, isolierend, feuerfest und nicht leitend. Daher wurde Asbest bis in die 1980er Jahre hinein in vielen Häusern, Gebäuden und Gegenständen verwendet.
In den Niederlanden werden über 80 % des importierten Asbests zu Produkten wie Wellplatten und Abwasserrohren verarbeitet. Asbest im oder am Haus ist nicht gefährlich, wenn er mit anderen Materialien verbunden ist. Die Verarbeitung und Behandlung von Asbest ist seit dem 1. Juli 1993 verboten. Weitere Informationen über Asbest finden Sie auf der Website des Informationspunkts Lebensumwelt (IPLO)
Asbestsanierung als Einzelperson
In bestimmten Situationen kann eine Person selbst Asbest entfernen. Informationen dazu finden Sie im Informationspunkt Lebensumfeld
Eine Abbruchmeldung für die private Beseitigung gemäß den Vorschriften für die private Beseitigung wird mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn der Asbestarbeiten über das Umweltreferat bei der Gemeinde eingereicht.
Asbest kann kostenlos in einem der Ressourcenparks von Rd4 abgegeben werden. Nach der Prüfung der Meldung erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung für die Anlieferung des Asbests im Wertstoffhof. Diese Bescheinigung enthält auch die Vorschriften für die Verpackung und Anlieferung des Asbests.
Gewerbliche Asbestsanierung
Haben Sie einen Betrieb, in dem Asbest gefunden wurde, und wollen Sie diesen entfernen? Oder beseitigen Sie als Privatperson mehr als 35 m2 und/oder erfüllen Sie nicht die oben genannten Regeln für private Beseitigungen, müssen Sie die Asbestarbeiten immer von einem zertifizierten Asbestsanierungsunternehmen durchführen lassen. Welche Unternehmen dafür zertifiziert sind, erfahren Sie bei der Stichting Certificatie Asbest . Auf dieser Website finden Sie auch eine Übersicht über zertifizierte Unternehmen für die Erstellung eines Asbestinventarberichts.
Sie sind verpflichtet, Ihre Pläne (Abrissanzeige) mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeinde anzumelden. Diese Meldung muss vollständig sein, und häufig muss ein Asbestinventarbericht beigefügt werden. Ein Asbestinventarbericht ist nicht erforderlich, wenn die Arbeiten in oder an einem Bauwerk oder einem Teil davon durchgeführt werden, das nach dem 1. Januar 1994 errichtet wurde.
Kosten für eine Abrissanzeige
Es werden keine Gebühren für die Abrissanzeige erhoben.
Illegale (Asbest-)Ablagerung
Wenn Sie Asbest auf der Straße oder einer öffentlichen (Grün-)Fläche finden, melden Sie dies bitte der Abteilung Umwelt und Bau der Gemeinde Kerkrade unter der Telefonnummer 14-045.
Weitere Informationen über Abbrucharbeiten und/oder die Beseitigung von Asbest finden Sie im Internet:
- Der Umweltzähler
- die Website der Stiftung für Asbestzertifizierung
- die Website von Informatiepunt Leefomgeving (IPLO)
- die Website von Cleaning Services Rd4