Umweltplan

Seit dem Inkrafttreten des Omgevingswet verfügt die Gemeinde nicht mehr über verschiedene Pläne mit gesetzlichen Vorschriften, sondern über einen einzigen Umweltplan mit kommunalen Vorschriften für die physische Umwelt. 

Der Umweltplan ist im Umweltreferat unter Regeln auf der Karte zu finden  

Zunächst wird es sich um einen vorläufigen Umweltplan handeln. Die Gemeinden haben bis zum 1. Januar 2032 Zeit, einen endgültigen Umweltplan auszuarbeiten. Diese Zeit wird benötigt, um alle neuen Politiken, geltenden Verordnungen und Vorschriften in diesen endgültigen Umweltplan zu übertragen.

Der Umweltplan besteht aus zwei Teilen: 

  • Alle Flächennutzungspläne und sonstigen Regelungen, die ab Inkrafttreten des Omgevingswet in den Umweltplan gehören (Bewirtschaftungsvorschriften und Änderungspläne)
  • Die Mitgift

Die Mitgift besteht aus Vorschriften, die die Zentralregierung an die Gemeinden und Wasserverbände weitergibt. Sie tun dies, weil es sich um Vorschriften handelt, die die Gemeinden und Wasserverbände vor Ort besser berücksichtigen können. Bei den Gemeinden handelt es sich dabei um Umweltvorschriften für Tätigkeiten wie Gaststätten, Tierpensionen, Tagesfreizeiteinrichtungen und Supermärkte sowie um Vorschriften über die Folgen von Tätigkeiten wie den Anschluss von Gebäuden an Versorgungsleitungen und die Lärm- oder Geruchsbelastung der Umgebung.

Die Gemeinden können die Mitgift selbst regeln, solange die Vorschriften mit den Anweisungen der nationalen und der Provinzregierung übereinstimmen.

Wenn die Pläne nicht in den Plan für die vorübergehende Umgebung passen

Bei Plänen, die nicht in den vorläufigen Umweltplan passen, empfiehlt es sich immer, Ihren Plan zunächst als Vorprüfung einzureichen. Dann wissen Sie, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, bevor Sie die Umweltgenehmigung beantragen. 

Es gibt dann zwei Möglichkeiten, eine Umweltgenehmigung zu beantragen: 

  • Wenn eine Tätigkeit auf der Grundlage des Umweltplans nicht (vollständig) möglich ist, kann ein Initiator eine Genehmigung für eine Tätigkeit außerhalb des Umweltplans beantragen(BOPA).
  • Sollte das BOPA nicht möglich sein, kann in Absprache mit den Projektträgern die Strecke TAM-IMRO gewählt werden.