Umweltplan
Seit dem Inkrafttreten des Omgevingswet verfügt die Gemeinde nicht mehr über verschiedene Pläne mit gesetzlichen Vorschriften, sondern über einen einzigen Umweltplan mit kommunalen Vorschriften für die physische Umwelt.
Der Umweltplan ist im Umweltreferat unter Regeln auf der Karte zu finden
Zunächst wird es sich um einen vorläufigen Umweltplan handeln. Die Gemeinden haben bis zum 1. Januar 2032 Zeit, einen endgültigen Umweltplan auszuarbeiten. Diese Zeit wird benötigt, um alle neuen Politiken, geltenden Verordnungen und Vorschriften in diesen endgültigen Umweltplan zu übertragen.
Der Umweltplan besteht aus zwei Teilen:
- Alle Flächennutzungspläne und sonstigen Regelungen, die ab Inkrafttreten des Omgevingswet in den Umweltplan gehören (Bewirtschaftungsvorschriften und Änderungspläne)
- Die Mitgift
Die Mitgift besteht aus Vorschriften, die die Zentralregierung an die Gemeinden und Wasserverbände weitergibt. Sie tun dies, weil es sich um Vorschriften handelt, die die Gemeinden und Wasserverbände vor Ort besser berücksichtigen können. Bei den Gemeinden handelt es sich dabei um Umweltvorschriften für Tätigkeiten wie Gaststätten, Tierpensionen, Tagesfreizeiteinrichtungen und Supermärkte sowie um Vorschriften über die Folgen von Tätigkeiten wie den Anschluss von Gebäuden an Versorgungsleitungen und die Lärm- oder Geruchsbelastung der Umgebung.
Die Gemeinden können die Mitgift selbst regeln, solange die Vorschriften mit den Anweisungen der nationalen und der Provinzregierung übereinstimmen.
Passen Ihre Pläne nicht in den Plan für das vorübergehende Umfeld?
Wenn ja, empfiehlt es sich, Ihren Plan zunächst als Grundsatzantrag einzureichen. Dann wissen Sie, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, bevor Sie offiziell die Einzelgenehmigung oder eine Änderung des Umweltplans beantragen.
Die Gemeinde kann in zweierlei Hinsicht von dem befristeten Umweltplan abweichen:
Genehmigung für eine nicht planmäßige Umweltplanungstätigkeit (BOPA)
Wenn Ihr Vorhaben im Rahmen des Umweltplans nicht zulässig ist, können Sie eine BOPA beantragen.
Sie müssen dann erklären, warum Ihr Vorhaben für diesen Standort gut geeignet ist. Wir empfehlen, dafür einen Raumplaner zu beauftragen.
Änderung des Umweltplans
Wenn ein BOPA nicht möglich ist, können Sie den Umweltplan in Absprache mit der Gemeinde ändern.
Bis zum 31. Dezember 2025 ist dies im Rahmen der befristeten Regelung TAM-IMRO (Temporary Alternative Measure) noch möglich. Wollen Sie davon Gebrauch machen? Dann stellen Sie sicher, dass Ihr Plan vor dem 1. August 2025 eingereicht wird und dass er vor dem 31. Dezember 2025 als Entwurf zur Einsichtnahme vorliegt.
Nach dem 31. Dezember 2025 werden die neuen digitalen Standards gelten(STOP-TPOD).
Die Gemeinde entscheidet sich dafür, Gebietsentwicklungspläne durch eine Verordnung zu ermöglichen, die speziell für diesen Ort gilt. Dies ist unabhängig von der festen Struktur des Umweltplans.
Wir haben diese Vorschriften für Gebietsentwicklungen in Kapitel 21 des Umweltplans aufgenommen.
Möchten Sie eine Änderung des Umweltplans gemäß den neuen STOP-TPOD-Normen vornehmen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
Kosten
Beide Verfahren (BOPA und Umweltplanänderung) sind mit Kosten verbunden. Wie viel Sie zahlen, hängt von der Art des Antrags ab.