Ab dem 1. Januar 2024 wird das Omgevingswet gelten. Von diesem Zeitpunkt an wird die Gemeinde nicht mehr alle möglichen unterschiedlichen Pläne mit gesetzlichen Vorschriften haben, sondern es wird einen Umweltplan mit kommunalen Vorschriften für die physische Umwelt geben. 

Der Umweltplan besteht aus zwei Teilen: 

  • Alle Flächennutzungspläne und sonstigen Regelungen, die ab Inkrafttreten des Omgevingswet in den Umweltplan gehören (Bewirtschaftungsvorschriften und Änderungspläne) 
  • Die Mitgift

Der Umweltplan ist im Environment Desk unter Regeln auf der Karte zu finden Dies ist der Ersatz für spatialplans.nl

Die Mitgift

Die Mitgift besteht aus Vorschriften, die die Zentralregierung an die Gemeinden und Wasserverbände weitergibt. Sie tun dies, weil es sich um Vorschriften handelt, die die Gemeinden und Wasserverbände vor Ort besser berücksichtigen können. Bei den Gemeinden handelt es sich dabei um Umweltvorschriften für Tätigkeiten wie Gaststätten, Tierpensionen, Tagesfreizeiteinrichtungen und Supermärkte sowie um Vorschriften über die Folgen von Tätigkeiten wie den Anschluss von Gebäuden an Versorgungsleitungen und die Lärm- oder Geruchsbelastung der Umgebung.

Die Gemeinden können die Mitgift selbst regeln, solange die Vorschriften mit den Anweisungen der nationalen und der Provinzregierung übereinstimmen.

Es handelt sich zunächst um einen vorläufigen Umweltplan. Die Gemeinden haben bis zum 1. Januar 2032 Zeit, einen endgültigen Umweltplan aufzustellen. Diese Zeit wird benötigt, um alle neuen Politiken, geltenden Verordnungen und Vorschriften in diesen endgültigen Umweltplan zu übertragen.

Pläne, die nicht in den Plan für die vorübergehende Umgebung passen

Nach Inkrafttreten des Omgevingswet wird es Initiativen geben, die mit dem vorläufigen Umweltplan in Konflikt stehen. Die Ausarbeitung eines neuen Flächennutzungsplans ist dann nicht mehr möglich. Deshalb wird die Gemeinde mit einer Buitenplanse Omgevingsplan-Aktivität (BOPA)und "Temporären Alternativmaßnahmen" (TAM) arbeiten

BOPA

Mit einer BOPA erlauben Sie eine Tätigkeit, die derzeit im Umweltplan nicht erlaubt ist (sofern die Gemeinde mit dem Plan zusammenarbeiten will). Sie können eine BOPA mit einem Antrag auf eine Umweltgenehmigung beantragen. Es empfiehlt sich immer, Ihren Plan zunächst als Vorgespräch einzureichen. Dann wissen Sie, ob Ihr Plan Aussicht auf Erfolg hat, bevor Sie die Einzelgenehmigung beantragen. Sie können ein Vorgespräch und eine Umweltgenehmigung über das Umweltreferat beantragen.  

TAM und TAM-IMRO

An dem digitalen System Omgevingswet (DSO) wird landesweit noch viel verbessert. Erst nach dem Inkrafttreten des Omgevingswet wird sich zeigen, ob und wie gut das DSO mit Änderungen am Omgevingsplan umgehen kann. Da das DSO noch nicht optimal funktioniert, wurden von der nationalen Regierung die 'Temporary Alternative Measures' (TAM) entwickelt.

Sollte der BOPA nicht möglich sein, kann in Absprache mit den Initiatoren der TAM-IMRO-Weg gewählt werden. Ein TAM-IMRO-Plan hat rechtlich gesehen den gleichen Inhalt wie ein neuer Umweltplan, technisch gesehen verwendet er jedoch die alte IMRO-Norm. Dadurch gibt es weniger Unsicherheiten bei der Ausarbeitung und Veröffentlichung des Plans. Ein TAM-IMRO-Plan wird in Raumordnungsplänenund amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht