Neue Regelung für Bergschäden in Vorbereitung

In unserer Region können Häuser Schäden durch den früheren Bergbau aufweisen. Denken Sie an Risse in den Wänden oder Bodensenkungen. Diese Schäden können auch heute noch auftreten. Der Grund dafür ist, dass das Grundwasser langsam auf seinen früheren Stand zurückkehrt. Infolgedessen bewegt sich der Boden und es können neue Schäden entstehen. 

Um Hauseigentümern dabei zu helfen, wird es ein neues System für Bergbauschäden geben. Stadtrat René van Drunen (Nachsorge Kohlebergbau) bezeichnet das System als einen wichtigen Schritt: "Viele Anwohner haben lange auf eine faire und zugängliche Möglichkeit gewartet, Bergschäden zu melden. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Staat und der Region daran arbeiten konnten."

Wo und wann können Sie einen Schaden melden?

Im Dezember 2025 wird ein digitaler Zähler eröffnet, an dem Schäden gemeldet werden können. Dieser Schalter ist Teil des neuen Instituts I3ML: das Institut für Umwelt, Mensch und Bergbau. Ein physischer Standort in Heerlen wird ebenfalls am 2. Januar 2026 eröffnet. Die Eröffnung des Schalters wird schrittweise nach Postleitzahlengebieten erfolgen. Auf diese Weise bleibt es übersichtlich und jedem kann richtig geholfen werden.

Die Regelung richtet sich an private Hauseigentümer. Sie können eine Entschädigung von bis zu 10 000 € für kleinere Schäden oder für die Wiederherstellung durch ein Bauunternehmen für größere Schäden beantragen. Der Schaden muss nachweislich auf den früheren Bergbau zurückzuführen sein. Mieter können sich an ihren Vermieter oder ihre Wohnungsbaugesellschaft wenden, um den Schaden beheben zu lassen.

Die Anträge werden von der Limburger Kammer der Bergschadenskommission geprüft. Nach Beratung durch diesen Ausschuss trifft der Minister innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben.

Weitere Informationen

Ab dem 26. September 2025, 16 Uhr, wird die Website www.mijnbouwschadelimburg.nl freigeschaltet. Dort finden Sie alle Informationen über die Meldung von Ansprüchen, die Bedingungen und das Antragsverfahren.

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