Bergbau mit Nachwirkungen
Hintergrundinformationen
In der Gegend um Kerkrade und Herzogenrath wird seit Jahrhunderten Kohle abgebaut. Die ersten Berichte darüber stammen aus dem 14. Jahrhundert und die letzten aus dem Jahr 1974, als die letzte Zeche geschlossen wurde. Die Abbautechniken und das Ausmaß des Kohleabbaus unterscheiden sich in diesem Zeitraum natürlich erheblich, aber zu allen Zeiten gab es den Kampf gegen das Grubenwasser und die Notwendigkeit, es abzupumpen. Diese Entnahme von Wasser aus dem Untergrund ließ den Grundwasserspiegel im Laufe der Jahrhunderte sinken. Die relativ geringen Entnahmen in den ersten Jahrhunderten des Bergbaus hatten nur begrenzte Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Die Entnahmen des 20. Jahrhunderts waren jedoch erheblich. Nach der Schließung des letzten Bergwerks in Südlimburg im Jahr 1974 und der Schließung des letzten Bergwerks im benachbarten deutschen Revier im Jahr 1994 wurde die Förderung von Grubenwasser aus dem Schacht Beerenbosch in Kerkrade und dem Schacht Von Goerschen in Würselen eingestellt. Seitdem steigt das Grubenwasser wieder an. Dieser Anstieg des Grubenwassers kann unter Umständen zu einem ungleichmäßigen, mäßigen Anstieg des Grundwasserspiegels führen und Schäden an Gebäuden verursachen.
Welche Maßnahmen ergreifen wir jetzt?
Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums wurde eine Studie über die Auswirkungen des früheren Kohlebergbaus durchgeführt. Diese Untersuchung wurde teilweise auf Drängen der Region (Provinz Limburg und betroffene Gemeinden) durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie wurde beschlossen, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. So werden beispielsweise zusätzliche Messstellen eingerichtet, um die Auswirkungen des aufsteigenden Grubenwassers zu kartieren, und alte, kleine Grubenschächte in Kerkrade werden aufgespürt und gegebenenfalls geräumt. Darüber hinaus werden sechs Industrieschächte in der Bergbauregion besser abgedichtet, und es wurde ein regionales Wissens- und Kompetenzzentrum eingerichtet, in dem alle Informationen über die Auswirkungen des früheren Bergbaus zusammengeführt werden. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen werden von der rijksoverheid gemeinsam mit der Region umgesetzt. Weitere Informationen über die Ergebnisse der Studien und die jetzt ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Website der Provinz.
Sie finden die Forschungsberichte und die dazugehörigen Dokumente auf der Website von Parliamentary Monitor .
Stand der Umsetzung der Maßnahmen Kerkrade
Das Ministerium für Wirtschaft und Klima hat beschlossen, Gelder für die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen in Kerkrade zur Verfügung zu stellen. Für jede Maßnahme ist der Stand im Mai 2025 angegeben.
Zusätzliche Sanierung von sechs industriellen Bergwerksschächten
- Der Schacht Melanie wurde im Jahr 2019 saniert.
- Der Schacht Willem II wurde 2024 saniert.
- Der Schacht Beerenbosch I wird derzeit (Mai 2025) saniert.
- Der Schacht Neuland wurde Anfang 2025 zusätzlich saniert.
- Die Schächte Willem II und Buizenschacht sind für 2026 geplant.
Aufspüren und ggf. Sanierung von 59 vermuteten historischen Bergwerksschächten
Stand: An 55 Standorten ist die Untersuchung abgeschlossen. Von den ursprünglich erwarteten 59 Schächten sind 25 gefunden worden. Bei 9 vermuteten Schächten ergab die (Feld-)Forschung, dass sie nicht existieren. Aus neu aufgefundenem Archivmaterial ergaben sich 5 "neue Schächte". Damit hat sich die Gesamtzahl der untersuchten Schächte von ursprünglich 59 auf jetzt 55 Schächte geändert.
Die Sanierung von 13 Schächten ist bereits abgeschlossen. Die Sanierung von 3 historischen Schächten in der Bleijerheide ist für 2025 geplant.
Einrichtung eines begrenzten Überwachungsprogramms für Grubengas.
Status: In Zusammenarbeit mit der Provinz Limburg und der Universität Maastricht wird derzeit ein Überwachungsprogramm entwickelt.
Flache Bergbaustollen (standortspezifische Gegebenheiten)
Der mögliche Einfluss von flach liegenden Stollen auf die Stabilität der oberen Bodenschicht wurde erforscht. An einer Reihe von Standorten ist es sinnvoll, das Vorhandensein dieser flach gelegenen Stollen bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Diese Standorte zählen zu den "standortspezifischen Gegebenheiten" im Sinne des "Gesetzes zur Qualitätssicherung im Bauwesen". Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob Sie (oder Ihr Qualitätssicherungsbeauftragter) dies beim Bau oder beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken berücksichtigen müssen. Senden Sie dazu eine E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl
Bergbauschäden
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Grundstück durch Bodenbewegungen geschädigt wurde, möchte die Gemeinde Ihnen helfen, indem sie Sie berät, welche Schritte Sie nach der Besichtigung des Schadens unternehmen müssen, um die Ursache zu ermitteln. Wenn Sie eine Beratung durch die Stadtverwaltung wünschen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Herrn Lebens von der Abteilung Umwelt und Bau.
Weitere Informationen zum Thema Bergbaufolgeschäden finden Sie im Internet:
- Die Website der Staatlichen Aufsichtsbehörde für Bergbau, Thema Nazorg Coal Mining,
- die Website der Kommission für Bergbauschäden
- Infopoint Bergbau der Provinz Limburg.
Schadenregulierung
Bestehende Schadensregulierung
In schwerwiegenden Schadensfällen können aus dem Kalamitätsfonds Beiträge für Bauarbeiten geleistet werden. Auf der Website der Stichting Calamiteitenfonds Mijnwaterschade Limburg finden Sie u.a. die Bedingungen, die für diese Schadensregelung gelten. Wir empfehlen Ihnen, diese sorgfältig zu lesen, bevor Sie einen Antrag einreichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Schadensfälle gilt, bei denen die Sicherheit von Menschen akut oder bei kurzer Zeitspanne auf dem Spiel steht!
Neues Antragsverfahren
In den Medien wurde über eine neue Schadensregelung des Staates berichtet, die für alle Schäden an Wohngebäuden gelten soll, die durch den ehemaligen Kohlebergbau verursacht wurden. Diese Regelung wird für alle Schäden gelten und nicht nur für Schäden, bei denen die Sicherheit des Wohnens akut oder für eine kurze Zeitspanne auf dem Spiel steht.
Die Regelung ist jedoch derzeit noch nicht in Kraft. Es ist geplant, dass die Regelung am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Derzeit ist es leider nicht möglich, von einer Behörde feststellen zu lassen, ob ein Schaden durch den früheren Bergbau entstanden ist und ob er entschädigungsfähig ist.