Verleugnung der Mutterschaft
Was ist das?
Ist die Mutter eines Kindes verheiratet oder lebt sie in einer eingetragenen Partnerschaft, wird ihr Ehegatte oder Partner automatisch zum Elternteil des Kindes. Für lesbische Paare gilt die zusätzliche Bedingung, dass das Kind durch künstliche Befruchtung mit einem anonymen Samenspender gezeugt wurde. Sie müssen dies mit einer offiziellen Erklärung der Stiftung für Spenderdaten zur künstlichen Befruchtung nachweisen.
Stirbt der Ehegatte oder Partner innerhalb von 306 Tagen vor der Geburt? Dann wird sie trotzdem zum Elternteil des Kindes, wenn bei der Geburtsanmeldung die Stiftung der Spenderdaten angegeben wird. Auch wenn die Mutter in der Zwischenzeit wieder geheiratet hat oder eine neue eingetragene Partnerschaft eingegangen ist.
Es ist möglich, die Mutterschaft zu leugnen. Das heißt, man leugnet, dass die Co-Mutter der Elternteil des Kindes ist. Die Co-Mutter ist die Ehefrau oder eingetragene Partnerin der biologischen Mutter.