Meldung an die zentrale Wahlstelle
Wenn Sie vermuten, dass in einem Wahllokal oder einem kommunalen Wahlbüro beim Auszählen der Stimmen ein Zählfehler unterlaufen ist, können Sie dies dem zentralen Wahlbüro (CSB) melden. Dabei handelt es sich um Meldungen über mögliche Fehler in den Protokollen der Wahllokale und der kommunalen Wahlbüros oder in der digitalen Datei des kommunalen Wahlbüros.
Melde einen Fehler beim zentralen Wahlbüro
Nachstehend erfahren Sie, wann Sie eine Meldung einreichen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Eine Meldung an das zentrale Wahlbüro kann bis spätestens Dienstag, den 24. März, 10:00 Uhr (48 Stunden vor der Sitzung des zentralen Wahlbüros) erfolgen. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
