Meldung an die zentrale Wahlstelle
Wenn Sie vermuten, dass in einem Wahllokal oder einem kommunalen Wahlbüro beim Auszählen der Stimmen ein Zählfehler unterlaufen ist, können Sie dies dem zentralen Wahlbüro (CSB) melden. Dabei handelt es sich um Meldungen über mögliche Fehler in den Protokollen der Wahllokale und der kommunalen Wahlbüros oder in der digitalen Datei des kommunalen Wahlbüros.
Nachstehend erfahren Sie, wann Sie eine Meldung einreichen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Eine Meldung an das zentrale Wahlbüro kann bis spätestens Dienstag, den 24. März, 10:00 Uhr (48 Stunden vor der Sitzung des zentralen Wahlbüros) erfolgen. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Am Donnerstag, dem 19. März, findet die Sitzung des kommunalen Wahlausschusses statt. Der kommunale Wahlausschuss kann die Auszählung eines Wahllokals korrigieren.
Sie können Ihre Meldung einreichen, sobald die Sitzung des kommunalen Wahlvorstands abgeschlossen ist und die Ergebnisse des kommunalen Wahlvorstands sowie der Wahlvorstände mit eventuellen Korrekturen veröffentlicht wurden.
Sie können während der Sitzung eines Wahlvorstands und des kommunalen Wahlvorstands direkt Einspruch einlegen. Der (kommunale) Wahlvorstand bearbeitet Ihren Einspruch dann und nimmt ihn in das Sitzungsprotokoll auf. Dazu müssen Sie persönlich bei der Sitzung des (kommunalen) Wahlvorstands anwesend sein.
