Lohnkostenzuschuss

Was ist das? 

Ein Lohnkostenzuschuss ist ein Ausgleich für den Arbeitgeber für den Produktivitätsverlust eines Arbeitnehmers. Die Gemeinde kann einen Lohnkostenzuschuss für Personen gewähren, die weniger produktiv sind als andere, zum Beispiel aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Der Lohnkostenzuschuss kann auch für Absolventen der Sonderschule, der praktischen Ausbildung oder des MBO-Aufnahmekurses verwendet werden, die bereits bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. 

Der Arbeitnehmer erhält den Lohn vom Arbeitgeber und baut so eine Rente aus dem gesamten Einkommen auf. Der Lohnkostenzuschuss kann bei Bedarf bis zum Rentenalter genutzt werden. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von der Gemeinde.

Sie können einen Lohnkostenzuschuss bei der Gemeinde Kerkrade beantragen. Sie können sich an das Team der Wiedereingliederungsberater wenden: gemeentehuis@kerkrade.nl oder 14 045

Wie funktioniert das?

Der Lohnkostenzuschuss kann auf folgende Weise verwendet werden:

UWV-Bewertung

  • Eine Person kann selbst beantragen, in die Zielgruppe Lohnzuschuss aufgenommen zu werden. Dieser Antrag kann nur einmal alle 12 Monate gestellt werden und wird schriftlich entschieden. Die Gemeinde kann auch von Amts wegen beschließen, jemanden in die Zielgruppe aufzunehmen.
  • Die Suche nach einem Arbeitgeber, der bereit ist, einen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Person abzuschließen, kann von der Person selbst oder von der Gemeinde durchgeführt werden.
  • Gegebenenfalls kann die Kommune mit einem pauschalen Lohnkostenzuschuss für die ersten sechs Monate beginnen. Vor dem Lohnkostenzuschuss ist es auch möglich, die betreffende Person zunächst unbezahlte Arbeit verrichten zu lassen (Schnupperpraktikum). Diese Möglichkeit ist ideal geeignet, um sich aneinander zu gewöhnen, Arbeitserfahrungen zu sammeln, aber auch, um durch Jobcarving herauszufinden, was der betreffenden Person am besten liegt. Aufgrund der Möglichkeit, einen festen Lohnzuschuss für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, hat ein Probepraktikum jedoch keine Funktion bei der Ermittlung des tatsächlichen Lohnwertes. Hierfür ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich, dies geschieht automatisch.
  • Neufestsetzung des Lohnwertes (nicht formell): Nach Beginn der Lohnsubventionierung legt die Gemeinde in Absprache mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber fest, wann der Lohnwert neu festgesetzt wird.

Übungsstrecke

  • Die betreffende Person hat (selbst) einen Arbeitsplatz gefunden und ist bereits beschäftigt.
  • Der Arbeitgeber ersucht die Gemeinde, den Lohnwert der Person zu ermitteln.
  • Die Gemeinde lässt den Lohnwert der Person am Arbeitsplatz nach einer validierten Lohnwertmethode ermitteln.
  • Liegt der Lohnwert unter dem gesetzlichen Mindestlohn? Dann kann die betreffende Person ohne Prüfung durch das UWV in das Zielgruppenregister aufgenommen werden. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen Lohnkostenzuschuss für die betreffende Person.

Die Praxisroute stellt daher sicher, dass Personen, die über die Praxisroute einsteigen, nicht mehr zweimal beurteilt werden müssen (einmal für die Angabe des Beschäftigungsvertrags und einmal für den Lohnwert), wenn sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben.

Lohnkostenzuschuss am geschützten Arbeitsplatz

Die Gemeinde kann auch Lohnkostenzuschüsse für einen Arbeitnehmer an einem geschützten Arbeitsplatz verwenden.

Was sollte ich tun?

Sie können einen Lohnkostenzuschuss bei der Gemeinde Kerkrade beantragen. Sie können sich an das Team der Wiedereingliederungsberater wenden: gemeentehuis@kerkrade.nl oder 14 045

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zur Lohnsubventionierung finden Sie in der Verordnung über die Lohnsubventionierung Participation Act Municipality of Kerkrade 2023