Lebenswerte und sichere Stadtteile

Kerkrade macht einen Schritt in Richtung lebenswerte und sichere Stadtviertel

Die Gemeinde Kerkrade setzt sich aktiv für die Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit in ihren Stadtteilen ein. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde einen Antrag gemäß dem Gesetz über besondere Maßnahmen zur Lösung großstädtischer Probleme (Wbmgp) gestellt. Wenn alles nach Plan verläuft, tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Wohnberechtigung erforderlich, um in einem Wbmgp-Gebiet wohnen zu dürfen.
 

Luftaufnahme des Neubaus Rolduckerveld

Was ist das Wbmgp?

Das Wbmgp, auch bekannt als „Rotterdamwet” (Rotterdam-Gesetz) oder „Parkstadwet” (Parkstadt-Gesetz), ist ein Gesetz, das Gemeinden anwenden können, wenn die Lebensqualität in einem Stadtteil unter Druck steht. 

Mit diesem Gesetz kann Kerkrade:

  • zusätzliche Regeln für die Zuteilung von Wohnungen festlegen;
  • für mehr Ausgewogenheit und Stabilität in den Stadtvierteln sorgen.

Was ist eine Wohnberechtigung?

Eine Wohnberechtigung ist eine Genehmigung, die erforderlich sein kann, um in einer Wohnung in einem bestimmten Gebiet wohnen zu dürfen. Wenn das Wbmgp eingeführt wird, kann die Gemeinde entscheiden:

  • für bestimmte Wohnungen eine Wohnraumgenehmigung vorschreiben;
  • Bedingungen an diese Genehmigung knüpfen, wie beispielsweise Einkommen oder Wohnvergangenheit.

Wichtig: Derzeit ist die Wohnraumgenehmigung noch nicht in Kraft. Das Parkstad-Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Gemeinde Kerkrade informiert die Einwohner rechtzeitig über alle Schritte und Vorschriften, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Sie erhalten also im Voraus klare Informationen darüber, was dies für Sie bedeutet.

Welche Stadtteile sind von dem Antrag betroffen?

Der Antrag gilt für folgende Stadtteile:

  • Heilust
  • Kaalheide
  • Bleijerheide
  • Erenstein
  • Rolduckerveld
  • Nullland
     

Welche Straßen und Komplexe sind von dem Antrag betroffen?

Der Antrag gilt für folgende Straßen und Wohnanlagen:

Straßen

  • Schleidenstraße
  • Honéestraat
  • Nummer II Straße
  • New Street
  • Melchiorstraße
  • Bürgermeister Savelberglaan
  • Franckstraße
  • Mucherveldstraße
  • Lempersstraße
  • Hühnerstraße
  • Decke Quodbachlaan
  • St. Pieterstraße
  • Akerstraße

Wohnkomplexe

  • Nieuwenhagerweg
  • Willem-Alexander-Straße
  • Waubacherweg
  • St. Pieterstraße – Akkerheide
     

Was bedeutet das nun für die Menschen, die derzeit in diesen Stadtvierteln leben?

Derzeit ändert sich noch nichts. Die Gemeinde hat die Genehmigung für den Antrag vom Ministerium erhalten. Das Ziel ist, das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt gelten Regeln für die Anmietung einer Wohnung in einem Wbmgp-Gebiet. 

Welche Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2026?

Sie können eine Wohnung in einem Gebiet mieten, in dem das Parkstad-Gesetz gilt, wenn Sie:

  • mehr als 6 Jahre in Folge in der Region Parkstad wohnt oder
  • ein Einkommen hat, beispielsweise aus:
    • Arbeit
    • ein eigenes Unternehmen
    • Rente, Vorruhestand oder Altersrente
    • Studienfinanzierung

Und:

  • Sie erhalten eine positive Stellungnahme aus der polizeilichen Überprüfung.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht? Dann können Sie in diesen Gebieten keine Wohnung mieten.
Sie können sich jedoch auf Wohnungen in anderen Teilen von Kerkrade bewerben, in denen das Parkstad-Gesetz nicht gilt.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sie können sich unter gemeentehuis@kerkrade.nl oder 14 045 an die Gemeinde Kerkrade wenden.