Kinderbetreuung, Antrag auf Beitrag mit sozialmedizinischer Indikation

Was ist das?

Eltern mit körperlichen, psychischen oder sozialen Problemen sind manchmal (vorübergehend) nicht mehr in der Lage, ihr(e) Kind(er) zu erziehen und zu betreuen. Die Kinderbetreuung kann dann eine Lösung sein. Das System der sozialmedizinischen Indikation (SMI) für die Kinderbetreuung ermöglicht es Eltern, einen Ausgleich für die Kosten der Kinderbetreuung zu erhalten.

Wie funktioniert das?

Bedingungen

  • Sie oder Ihr Partner haben ernsthafte körperliche, psychische und/oder soziale Probleme oder
  • Die Kinderbetreuung ist für eine gute und gesunde Entwicklung des Kindes notwendig.
  • Sie erhalten keine Vergütung für die Kinderbetreuung durch die Gemeinde, das UWV oder das Finanzamt
  • Sie können keine anderen Einrichtungen wie Vorschulen, medizinische Kindergärten oder andere Alternativen nutzen.
  • Ein Facharzt oder ein zuständiger Leistungserbringer muss schriftlich angeben, dass Ihr Kind eine Betreuung benötigt.

Höhe der Entschädigung

Für die Höhe des Beitrags verwendet die Gemeinde die Probeberechnung auf Toeslagen.nl der Steuer- und Zollverwaltung. Der sich aus dieser Probeberechnung ergebende Betrag wird von der Gemeinde um 4,5 % der Kosten für das erste Kind erhöht. Für jedes weitere Kind beträgt diese Erhöhung 3,5 % der Kosten.

Was sollte ich tun?

Um den Beitrag zu beantragen, können Sie das Antragsformular telefonisch unter der allgemeinen Nummer der Gemeinde, Tel.: 14 045, anfordern . Wählen Sie Option 4 Nummer 1.  

Was sollte ich mitbringen?

  • gültiger Identitätsnachweis: Reisepass, europäischer Personalausweis oder Aufenthaltsdokument (kein Führerschein!).
  • Ein Schreiben eines Facharztes oder eines Pflegedienstes, aus dem hervorgeht, warum eine Kinderbetreuung über eine sozialmedizinische Indikation erforderlich ist
  • einen Vertrag oder einen Kostenvoranschlag des Kinderbetreuungsanbieters, aus dem die Anzahl der Betreuungsstunden pro Kind, die Kosten pro Stunde und das Datum des Betreuungsbeginns hervorgehen
  • eine Ermächtigung zur Einholung von Auskünften bei der Kinderbetreuungseinrichtung über die Anzahl der in der Kindertagesstätte/bei den Gasteltern besuchten Stunden und die Begründung des Zuschusses
  • Eine Aufstellung Ihrer Einkünfte für die letzten 3 Monate.
  • eine möglichst vollständige Auflistung Ihrer Vermögenswerte und Schulden.
  • Auszüge aller Ihrer Bank- und Sparkonten für die letzten 2 Monate. Auch von Ihren minderjährigen Kindern.

Beziehen Sie Leistungen nach dem Partizipationsgesetz, IOAW, IOAZ oder Bbz 2004? Was bereits bekannt ist, brauchen Sie nicht einzureichen.

Wie lange dauert es?

Nach der Antragstellung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen einen schriftlichen Bescheid von der Gemeinde.

Zusätzliche Informationen