Kerkrade macht den nächsten Schritt in Richtung stabiles Wohnumfeld und zukunftsfähige Quartiersentwicklung

Kerkrade bereitet sich auf einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in gefährdeten Vierteln vor. Das Kollegium von Kerkrade bereitet einen Antrag auf Anwendung des Gesetzes über Sondermaßnahmen für städtische Probleme (Wbmgp) vor. Diese Maßnahme, die auch als "Rotterdam-Gesetz" bekannt ist, ermöglicht es den Gemeinden, Wohnungssuchenden in bestimmten Gebieten, in denen die Lebensqualität unter Druck steht, vorübergehend Bedingungen aufzuerlegen.

Stadtrat Alexander Geers (Wohnen und öffentlicher Wohnungsbau) betont die Bedeutung dieses Schrittes: "Wir wollen unseren Stadtteilen eine Perspektive geben. Das erfordert Frieden, Stabilität und eine faire Chance für Menschen, die hier verwurzelt sind. Das Wbmgp hilft uns, den Zuzug gezielt zu steuern und damit die Wirksamkeit unserer Investitionen zu erhöhen. Gemeinsam mit der Region setzen wir uns für eine Zukunft ein, in der Lebensqualität und Existenzsicherung Hand in Hand gehen."

Der Umzug von Kerkrade ist das Ergebnis einer intensiven regionalen Abstimmung mit den Gemeinden Heerlen und Brunssum. Durch gemeinsames Handeln will die Region verhindern, dass gefährdete Zielgruppen in umliegende Gemeinden abwandern - der sogenannte Wasserbetteffekt. Schließlich funktioniert die Parkstad-Region wie ein einziges städtisches Wohngebiet, in dem die Zusammenarbeit für eine nachhaltige Verbesserung unerlässlich ist.

Gezielte Maßnahmen für nachhaltige Wirkung

Kerkrade arbeitet seit 2016 an der Stärkung der Lebensqualität, unter anderem durch die Wohnungsoffensive, den Umbrella-Plan und den Integralen Sicherheitsplan. Trotz dieser Bemühungen sind die sozialen Strukturen in bestimmten Vierteln nach wie vor äußerst anfällig. Der Zuzug von Menschen ohne Bindung an die Region in Verbindung mit generationenübergreifenden Problemen wie Armut und Bildungsbenachteiligung erfordert zusätzliche Maßnahmen.

Die Wbmgp ermöglicht es Kerkrade, diesen Zustrom vorübergehend in den Griff zu bekommen. In den vorgeschlagenen Gebieten - vor allem in Teilen von Kerkrade-Ost - kann Wohnungssuchenden ohne Arbeitseinkommen und ohne regionale Bindung die Aufnahme verweigert werden. Auch Belästigungen oder kriminelles Verhalten können ein Grund für die Verweigerung des Zugangs zu Wohnraum sein. Gleichzeitig werden bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Pflege- und Erziehungspersonal, tatsächlich bevorzugt behandelt.

Pflegen, investieren und regulieren

Das Kollegium von Kerkrade hat sich bewusst für einen Ansatz entschieden, der auf drei Säulen beruht: Investitionen in den Stadtteil und seine Einwohner, Förderung von Einwohnern mit Bindungen an die Region und Regulierung des Zuzugs von außerhalb. Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt, beschränkt sich auf den Zuzug und betrifft nicht die derzeitigen Einwohner von Kerkrade oder der umliegenden Parkstad-Gemeinden. Kerkrade schließt sich der mit Heerlen und dem Ministerium vereinbarten Arbeitsmethode an und setzt sich für eine Anwendung ein, die den vier gesetzlichen Bewertungskriterien entspricht: Notwendigkeit, Eignung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Weiterführende Schritte

Das Kollegium von Kerkrade will den Antrag für das Wbmgp noch in diesem Jahr einreichen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer stabileren Wohnsituation und einer zukunftssicheren Quartiersentwicklung.