Vermessung von Umbauten, Neubauten und dergleichen

Was ist das?

Wenn Sie ein Haus, eine Scheune, ein Geschäftslokal oder eine andere Art von Räumlichkeiten bauen, umbauen oder verändern, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, diese Veränderungen in so genannten Grundbüchern zu erfassen.

Es handelt sich dabei um das kommunale Basisverzeichnis der Adressen und Gebäude (BAG) und das Basisverzeichnis der großräumigen Topographie (BGT).

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen (Wieder-)Aufbau handelt, für den Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht. 

Wie funktioniert das?

Das BAG ist ein Register mit Daten über Gebäude und Adressen. Der BGT ist eine detaillierte Karte, in der Gebäude, Straßen, Gewässer und Grünflächen verzeichnet sind. Die kommunalen Adressdaten und Karten müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Wie und wann diese geänderten Daten erfasst werden, regelt der Gesetzgeber. So können sich alle Gemeinden auf die gleiche Weise registrieren und die Daten in einer nationalen Einrichtung erfassen lassen. Bürger und Unternehmen haben Zugang zu (einem Teil) dieser Daten, z. B. über Public Services on the Map

Eine der Anforderungen ist, dass die Gemeinde die neue Situation landesweit kartiert. In unserer Gemeinde wird die Vermessung und Zeichnung entweder von unserem eigenen Vermessungsingenieur oder von Het Gegevenshuis durchgeführt, wo alle Kenntnisse und Geräte gebündelt sind. Het Gegevenshuis ist ein Zusammenschluss von zehn Gemeinden in der Region und dem Limburger Wasserverband.

Der städtische Vermessungsingenieur oder die Vermessungsingenieure von Het Gegevenshuis müssen möglicherweise Messungen auf oder von Ihrem Grundstück vornehmen, um die gesetzlichen Aufgaben unserer Gemeinde zu erfüllen. Dazu bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie den Vermessungsingenieuren so weit wie möglich freien Zugang zu Ihrem Grundstück gewähren. Selbstverständlich können sich diese Vermesser immer ausweisen.