Vermessung von Umbauten, Neubauten und dergleichen
Was ist das?
Wenn Sie ein Haus, eine Scheune, ein Geschäftslokal oder eine andere Art von Räumlichkeiten bauen, umbauen oder verändern, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, diese Veränderungen in so genannten Grundbüchern zu erfassen.
Es handelt sich dabei um das kommunale Basisverzeichnis der Adressen und Gebäude (BAG) und das Basisverzeichnis der großräumigen Topographie (BGT).
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen (Wieder-)Aufbau handelt, für den Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht.