Vermessung von Umbauten, Neubauten und dergleichen
Was ist das?
Wenn Sie ein Haus, eine Scheune, ein Geschäftslokal oder eine andere Art von Räumlichkeiten bauen, umbauen oder verändern, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, diese Veränderungen in so genannten Grundbüchern zu erfassen.
Wie funktioniert das?
Dabei handelt es sich um das kommunale Basisverzeichnis der Adressen und Gebäude (BAG) und das Basisverzeichnis der großräumigen Topographie (BGT).
Das BAG ist ein Register mit Daten über Gebäude und Adressen. Der BGT ist eine detaillierte Karte, in der Gebäude, Straßen, Gewässer und Grünflächen verzeichnet sind. Die kommunalen Adressdaten und Karten müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen (Um-)Bau handelt, für den Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht. Wie und wann diese geänderten Daten erfasst werden, ist ebenfalls vom Gesetzgeber geregelt. So können sich alle Gemeinden auf die gleiche Weise registrieren und die Daten in einer nationalen Einrichtung erfassen lassen. Bürger und Unternehmen haben Zugang zu (einem Teil) dieser Daten, zum Beispiel über Public Services on the Map(http://www.pdok.nl/).
Eine der Voraussetzungen ist, dass die Gemeinde die neue Situation landesweit kartiert. Die Vermessung und Zeichnung wird für unsere Gemeinde von unserem eigenen Vermessungsingenieur oder von Het Gegevenshuis durchgeführt, das alle Kenntnisse und Geräte zusammenfasst. Het Gegevenshuis ist ein Zusammenschluss von zehn Gemeinden in der Region und dem Limburger Wasserverband.
Es kann sein, dass der städtische Vermessungsingenieur oder die Vermessungsingenieure von Het Gegevenshuis Messungen auf oder von Ihrem Grundstück vornehmen müssen, um die gesetzlichen Aufgaben unserer Gemeinde zu erfüllen. Bitte kooperieren Sie mit uns und gewähren Sie den Vermessungsingenieuren nach Möglichkeit freien Zugang zu Ihrem Grundstück. Wir danken Ihnen im Voraus. Selbstverständlich können sich die Vermesser jederzeit ausweisen.