Integrationskurs, Antrag auf Befreiung

Was ist das?

Wenn Sie integrationspflichtig sind, erhalten Sie vom Duo ein Schreiben, in dem das Datum angegeben ist, ab dem Sie integrationspflichtig sind.Sprechen Sie bereits gut Niederländisch? Haben Sie bereits ein Niederländisch-Diplom? Oder absolvieren Sie einen Niederländischkurs? Wenn ja, können Sie vielleicht eine Befreiung erhalten. Das bedeutet, dass Sie eine oder mehrere Prüfungen nicht ablegen müssen. Sie können auch eine Befreiung beantragen. Das bedeutet, dass Sie überhaupt keine Prüfungen ablegen müssen.

Wie funktioniert das?

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Verzichtserklärung zu erhalten.

  • Sie können eine Befreiung erhalten, wenn Sie genug für die Integration getan haben. Das nennt man "nachweisbare Anstrengungen". Sie können diese Befreiung sechs Monate vor Ablauf der Frist für die bürgerliche Integration beantragen.
  • Eine Befreiung ist auch möglich, wenn Sie sich gut genug integriert haben. Sie haben zum Beispiel 10 Jahre oder länger in den Niederlanden gewohnt, 5 Jahre oder länger in den Niederlanden gearbeitet und sprechen die Sprache gut.
  • Ein dritter Grund für eine Befreiung kann Ihr Gesundheitszustand sein. Zum Beispiel, wenn Sie schwer krank oder behindert sind. Ein Arzt wird Sie dann untersuchen; die Kosten für diese Untersuchung müssen Sie selbst tragen.

Sie müssen die Befreiung oder Freistellung selbst bei Duo beantragen. Sie können das Formular "Antrag auf Befreiung von der Integrationspflicht" von der Website für Integration herunterladen. Das Formular sagt Ihnen, was Sie als nächstes tun müssen. Sie können auch die Integrations-Telefonnummer 050 5999 600 anrufen.