Jemand anderen dazu bringen, für Sie zu stimmen

Können Sie nicht selbst zur Wahl gehen? Zum Beispiel, weil Sie arbeiten müssen oder krank sind? Dann können Sie jemandem die Erlaubnis erteilen, für Sie zu wählen. Dies wird als Stimmrechtsvertretung bezeichnet . Die Person, die dann in Ihrem Namen wählt, wird als Bevollmächtigter bezeichnet. Der Bevollmächtigte muss ebenfalls am 2. Februar 2026 in Kerkrade gemeldet sein.

Ein Bevollmächtigter darf für maximal zwei andere Wähler stimmen. Diese Person muss Ihre Stimme gleichzeitig mit ihrer eigenen Stimme abgeben.

Es gibt zwei Möglichkeiten, jemandem die Ermächtigung zu erteilen, für Sie zu wählen:

  1. über Ihre Wahlbenachrichtigung (privatschriftliche Vollmacht)
  2. über ein Formular (schriftliche Vollmacht)

Erteilung der Vollmacht über Ihren Stimmzettel (privatschriftliche Vollmacht)

Sie können jemanden bevollmächtigen, indem Sie die Rückseite Ihres Stimmzettels ausfüllen und unterschreiben. Der Bevollmächtigte muss ebenfalls die Rückseite unterschreiben. 

So funktioniert es:

  1. Füllen Sie die Angaben auf der Rückseite Ihres Wahlzettels aus.
  2. Unterschreiben Sie bitte auf der Rückseite.
  3. Lassen Sie auch den Bevollmächtigten auf der Rückseite unterschreiben.
  4. Geben Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie Ihres Ausweises oder ein klares Foto davon auf Ihrem Smartphone mit. Ihr Ausweis darf am Tag der Wahl höchstens 5 Jahre abgelaufen sein.
  5. Der Bevollmächtigte stimmt in Kerkrade mit Ihrem Stimmzettel und einer Kopie oder einem Foto Ihres Ausweises ab. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls im Wahllokal ausweisen und Ihre Stimme gleichzeitig mit seiner eigenen abgeben.

Wenn Sie letztendlich doch selbst wählen können, können Sie die private Vollmacht widerrufen. Dazu müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vom Bevollmächtigten zurückfordern. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie dann doch noch wählen.

Einwilligung über ein Formular (schriftliche Vollmacht)

Können Sie nicht selbst wählen und können Sie niemanden mit Ihrem Wahlpass bevollmächtigen? Dann können Sie jemanden über ein Formular bevollmächtigen. Dies bezeichnen wir als schriftliche Vollmacht. Dies kann digital oder per Post erfolgen. 

Digital

Der Wähler kann das digitale Formular für die Beantragung einer Wahlbenachrichtigung oder einer Vollmacht über iBurgerzaken der Gemeinde ausfüllen. 

Hierfür benötigen Sie DigiD. 

Dieses digitale Formular ist ab März 2026 verfügbar.

Per Post

Laden Sie das Formular Model L 8 (Antrag auf Stimmabgabe per Vollmacht) von der Website der Rijksoverheid herunter. 

Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Gemeinde. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Diese kann an verkiezingen@kerkrade.nl oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Gemeinde Kerkrade, Team Wahlen, Markt 33, 6461 EC Kerkrade.

Es ist nicht möglich, eine schriftliche Vollmacht zu widerrufen. Wenn Sie eine schriftliche Vollmacht beantragt haben, wird Ihr Wahlschein ungültig. Sie können dann nicht mehr selbst wählen oder einen Ersatzwahlschein erhalten.