Hilfe bei psychischen Problemen

Menschen können aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung Gefahr laufen, sich selbst oder andere zu schädigen. Manchmal ist dann eine obligatorische psychiatrische Versorgung erforderlich.

Dank des Gesetzes über die obligatorische psychiatrische Versorgung (Wvggz) bildet die Gemeinde einen zusätzlichen Zugang zur obligatorischen Versorgung. Neben dem Zugang zur Pflichtversorgung für Fachleute in der ggz und die Staatsanwaltschaft.

Die obligatorische psychiatrische Versorgung ist das letzte Mittel und wird nur dann eingesetzt, wenn wirklich keine andere Lösung möglich ist. Natürlich ist es besser, den Einwohnern, die Hilfe benötigen, früher und auf freiwilliger Basis angemessene Hilfe und Betreuung zukommen zu lassen. In der Gemeinde arbeiten wir zu diesem Zweck mit vielen Parteien zusammen. Zum Beispiel mit der Sozialarbeit, den Wohnungsbaugesellschaften, Pflegeorganisationen, Ehrenamtlichen und vielen mehr. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung, Hilfe bei den Finanzen oder bei der Suchtbekämpfung. Manchmal läuft aber auch etwas schief, und dann kann die Wvggz eine Lösung anbieten.

Akute Krise?

Handelt es sich um eine akute Krise mit unmittelbarer Gefahr? Dann rufen Sie den Hausarzt oder die 112 an.

Brauchen Sie einen Rat?

Hat Ihr Partner, Ihr Kind, Ihr Elternteil, Ihr Bruder, Ihre Schwester oder Ihr Freund psychiatrische Probleme oder Suchtkrankheiten? Es ist verständlich, dass Sie Bedenken und Fragen haben. Sind Sie unsicher, ob Sie eine Anzeige erstatten sollen? Dann können Sie sich zunächst an einen Experten wenden und ihn um Rat fragen: den Familienberater des Vertrauens. Die Vertrauensperson für Familien hört sich Ihre Sicht der Dinge an. Er unterstützt Sie in Ihrem Prozess. Und kann Ihnen helfen, nach Lösungen zu suchen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, was der Familientreuhänder für Sie tun kann? Dann besuchen Sie die Website der Nationalen Stiftung für Familienvertrauenspersonen

Benachrichtigung über psychologische Hilfe (Wvggz)

Wer befürchtet, dass jemand eine Gefahr für sich oder andere darstellt, kann dies der Gemeinde melden.

Glauben Sie, dass jemand dringend psychologische Hilfe braucht? Dann können Sie eine Meldung nach dem Gesetz über die obligatorische psychiatrische Versorgung (Wvggz) machen. Die Gemeinde prüft dann, welche Hilfe erforderlich ist.

Online-Meldung zur psychischen Gesundheit 

Sie können sich auch unter der Telefonnummer 045-5676300 melden. Bitte geben Sie an, dass es sich um eine Meldung im Zusammenhang mit dem Gesetz über die obligatorische psychiatrische Versorgung handelt.