Die Gemeinde Kerkrade verfolgt eine Hundepolitik, die darauf abzielt, in allen Stadtteilen von Kerkrade Lebensqualität zu schaffen und zu erhalten. Das Grundprinzip ist, dass der öffentliche Raum uns allen gehört, sowohl Hundebesitzern als auch Nicht-Hundebesitzern.

In der Gemeinde Kerkrade gibt es etwa 5.000 registrierte Hunde. Alle diese Hunde zusammen produzieren jedes Jahr etwa 49.000 Kilo Kot. Dieser Hundekot landet natürlich an verschiedenen Stellen im öffentlichen Raum: auf der Straße, auf Bürgersteigen, auf Rasenflächen und anderen Grünflächen.

Die Gemeinde Kerkrade verfolgt eine Hundepolitik, die darauf abzielt, in allen Stadtteilen von Kerkrade Lebensqualität zu schaffen und zu erhalten. Das Grundprinzip ist, dass der öffentliche Raum uns allen gehört, sowohl Hundebesitzern als auch Nicht-Hundebesitzern.

Für Hundebesitzer gibt es eine Reihe von Einrichtungen. Im Interesse aller Einwohner von Kerkrade wird die Einhaltung bestimmter Grundregeln in Bezug auf das Gassigehen mit Hunden und Hundekot durchgesetzt. 

Was ist erlaubt und was nicht?

Natürlich können Sie mit Ihren Haustieren überall hingehen, wo Sie wollen. Für Ihren Hund gibt es jedoch einige Orte, an denen er nicht erlaubt ist. Dazu gehören mindestens Friedhöfe, Sandkästen, Kinderspielplätze und Spielplätze. 

Kann Ihr Hund frei laufen oder muss er angeleint sein? 

In ganz Kerkrade gilt eine Leinenpflicht. Es ist daher verboten, Ihren Hund frei laufen zu lassen; Ihr Hund muss angeleint sein, wenn Sie mit ihm spazieren gehen. Die einzigen Ausnahmen von diesem Verbot sind die so genannten eingezäunten Freilaufflächen und die Auslaufflächen, auf denen Hunde frei laufen und spielen können. Weitere Informationen über die Hundepolitik in Kerkrade finden Sie in der Broschüre Die Hundepolitik der Gemeinde Kerkrade Die Freilaufflächen finden Sie in der Beilage.
Die nachstehenden Situationszeichnungen zeigen die verschiedenen Hundeeinrichtungen in den Stadtteilen.

Sind Sie verpflichtet, Hundekot selbst zu beseitigen?

Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, den Kot Ihres Hundes selbst zu beseitigen. Die Beseitigungspflicht gilt überall, nur nicht auf so genannten Freilaufflächen, Spazierwegen und Auslaufflächen, wie Sie bereits lesen konnten. Daher ist es auch Pflicht, beim Spaziergang mit dem Hund ein Reinigungsgerät (z. B. eine Plastiktüte) mitzuführen. Um zu vermeiden, dass Sie mit einer Tüte mit Hundekot länger als unbedingt nötig spazieren gehen müssen, hat die Gemeinde sogenannte Depodog-Behälter aufgestellt, in denen diese Tüten entsorgt werden können. Depodog-Behälter sind an ihrer grünen Farbe zu erkennen. Außerdem befindet sich auf dem Behälter ein Bild eines Hundes. In Kerkrade wurden mehr als 150 depodog-Behälter aufgestellt. Diese Behälter befinden sich entlang der von Hundebesitzern häufig begangenen Wege und bieten die Möglichkeit, die Plastiktüte einzuwerfen.

Wie wird sie überwacht und kontrolliert?

Die Einhaltung der oben genannten Vorschriften wird von Mitarbeitern der Gemeinde Kerkrade kontrolliert. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, wird ein offizieller Bericht erstellt. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die möglichen Bußgelder und die entsprechenden Beträge:

  • Nicht angeleinter Hund auf öffentlichen Straßen €90
  • Aufenthalt des Hundes auf einem Spielplatz oder in einem Sandkasten €130
  • Versäumnis, Fäkalien zu beseitigen €130

Vermisst oder Tod

Falls Ihr Hund vermisst wird, wenden Sie sich bitte an das Tierschutzzentrum Limburg in Born, das Sie unter der Telefonnummer 088 - 811 3600 erreichen können.

Sollte Ihr Hund gestorben sein, melden Sie dies bitte der BSGW. (Steuerliche Zusammenarbeit der Gemeinden und Wasserverbände)

Haben Sie weitere Fragen? Sie können die Gemeinde jederzeit über die allgemeine Telefonnummer 14 045 oder über die E-Mail-Adresse gemeentehuis@kerkrade.nl kontaktieren .