Gut versichert und schuldenfrei mit CZ-System

Sind Sie mit der Zahlung Ihrer Krankenversicherungsprämie mit CZ im Rückstand? Wenn ja, können Sie jetzt eine Zahlungsregelung für Sozialhilfeempfänger in Anspruch nehmen. Zuvor galt diese Regelung auch für Sozialhilfeempfänger, die bei der VGZ versichert sind.

Die Gemeinde Kerkrade hält es für wichtig, dass alle Einwohner eine gute und bezahlbare Versicherung haben. Deshalb wird diese Regelung ausgeweitet, damit mehr Einwohner Hilfe bei der Begleichung von Pflegeschulden erhalten und wieder Zugang zu guter Pflege haben.

Wie sieht die Regelung aus?

Das System ist für Personen gedacht, die eine Leistung von der Gemeinde erhalten und mit ihrem Krankenversicherer CZ, OHRA oder Nationale Nederlanden im Rückstand sind. Wenn Sie dem System beitreten, zieht die Gemeinde die Krankenversicherungsprämie jeden Monat von Ihrer Leistung ab. Die Gemeinde zahlt die Prämie direkt an die Krankenkasse. Sie zahlen dann keine Strafe mehr an die CAK. Dazu unterschreiben Sie eine Vollmacht. Wenn Sie für diese Regelung in Frage kommen, werden Sie von der Gemeinde benachrichtigt.

Ihre Schulden abbezahlen

Die Schulden, die Sie haben, müssen getilgt werden. Alle unbezahlten Beträge werden mit dieser Regelung für Sie beglichen, z. B. die Gesundheitsprämie, eine Zuzahlung oder eine Selbstbeteiligung. Ein Teil der Regelung besteht darin, dass Sie 35 € pro Monat als Rückzahlung leisten. Dieser Betrag wird ebenfalls direkt von Ihrer Leistung abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt.
Diese Rückzahlungsregelung hat eine Laufzeit von maximal 3 Jahren. Wenn Ihre Schulden bis dahin nicht vollständig getilgt sind, wird die Krankenkasse den Restbetrag streichen. Dann sind Sie Ihre Schulden vollständig los.

Gut versichert

Wenn Sie dem System beitreten, werden Sie Mitglied der Grundversicherung von CZ. Sie können auch eine Zusatzversicherung abschließen. Damit sind Sie gegen Krankheitskosten gut abgesichert. Die Prämie für die Zusatzversicherung wird, genau wie die Krankenversicherungsprämie, von Ihrer Leistung abgezogen und an den Versicherer weitergeleitet.

Was sind die Vorteile für Sie?

  • Sie geben weniger Geld pro Monat aus.
  • Sie zahlen keine Strafe mehr an die CAK.
  • Sie erhalten eine höhere Erstattung der medizinischen Kosten.
  • Ihre Schulden werden zurückgezahlt.
  • Ihre Restschuld wird nach 3 Jahren beglichen.

Was ist, wenn sich Ihre Situation ändert?

Solange Sie Leistungen in der Gemeinde Kerkrade beziehen, gilt diese Regelung weiter. Beenden Sie den Leistungsbezug, ziehen Sie in eine andere Gemeinde um oder nehmen Sie eine (Teilzeit-)Beschäftigung auf? Dann müssen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge und Schulden selbst bezahlen. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie eine weitere Strafe an die CAK zahlen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Sie werden durch den Berater der Abteilung für Arbeit, Einkommen und Pflege eingeladen, wenn Sie für diese Regelung in Frage kommen. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.