Beantragung des kommunalen Kinderbetreuungsbeitrags

Was ist das? 

Besuchen Ihre Kinder eine Kinderbetreuung? Und verfügen Sie über ein Mindesteinkommen und wohnen Sie in der Gemeinde Kerkrade? Dann beantragen Sie einen Zuschuss von der Gemeinde. Die Höhe des Beitrags hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Situation ab.

Hinweis: Lesen Sie zunächst die Bedingungen unter "Wie funktioniert es". Dann wissen Sie, ob Sie einen Anspruch auf einen Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten haben.

Wie funktioniert das?

Die Gemeinde beteiligt sich nur dann an den Kosten für die Kinderbetreuung, wenn Sie bereits einen Kinderbetreuungszuschuss von der Steuerbehörde erhalten.

Wenn Sie kein Kinderbetreuungsgeld erhalten, müssen Sie es zunächst über die Website MijnToeslagen der Steuer- und Zollverwaltung beantragen.

Wenn Sie ein Kinderbetreuungsgeld vom Finanzamt erhalten, können Sie einen kommunalen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten beantragen, wenn Sie :

  • ein Elternteil sind, der Sozialhilfeleistungen nach dem Teilhabegesetz oder Leistungen nach dem Ioaw-, Ioaz- oder dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz bezieht und an einem Wiedereingliederungsprogramm der Gemeinde teilnimmt.
  • ein teilzeitbeschäftigter Elternteil sind, der ergänzende Unterstützungsleistungen nach dem Partizipationsgesetz, dem Ioaw, dem Ioaz oder dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz bezieht.
  • ein Elternteil sind, aber als schulpflichtige Minderjährige aufgrund ganz besonderer Umstände Unterhaltsbeihilfe erhalten.

Durch das Kinderbetreuungsgeld der Steuerverwaltung haben Sie Anspruch auf 94 % der Kinderbetreuungskosten. Der kommunale Beitrag ist dann der Rest bis zu 100 % der Kosten.

Was sollte ich tun?

Vereinbaren Sie zunächst das Kinderbetreuungsgeld auf der Website MijnToeslagen der Steuerverwaltung

Erhalten Sie Kinderbetreuungsgeld vom Finanzamt und erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann beantragen Sie den kommunalen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten unter gemeentehuis@kerkrade.nl

Wie lange dauert es?

Innerhalb von 8 Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Gemeinde.

Zusätzliche Informationen